"Der Formfehler ist ausgemerzt"Mettlacher Rat bringt Bebauungsplan Scheuerhof auf den Weg

Mettlach · Mit Stimmenmehrheit hat der Mettlacher Gemeinderat den Bebauungsplans Scheuerhof erneut auf den Weg gebracht. Grund: Das Oberverwaltungsgericht hatte den Beschluss von 2009 für ungültig erklärt.

 Das Schießsportzentrum sorgte für Diskussionen. Foto: dpa/Pleul

Das Schießsportzentrum sorgte für Diskussionen. Foto: dpa/Pleul

Mettlach. Erneut hat die Mehrheit des Mettlacher Gemeinderates das Internationale Schießsportzentrum in Nohn auf den Weg gebracht. Über die Beschlüsse, denen der Rat erstmals am 26. Mai 2009 mehrheitlich zugestimmt hatte, musste wegen eines Gerichtsurteils erneut entschieden werden. Grund: ein Normenkontrollantrag zu dem geplanten Schießsportzentrum, den das Oberverwaltungsgericht bestätigte (die SZ berichtete).Von den 33 Gemeinderatsmitgliedern waren 28 zu der Sitzung erschienen. 23 Fraktionsmitglieder von CDU, SPD, FDP und von der AUF-Liste hoben für die Abwägung, die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplans Scheuerhof in Nohn die Hand.

Ein Mitglied der Links-Partei enthielt sich, ein Nein kam von dem zweiten Mitglied der Linkspartei und den beiden Vertretern der FBM. Peter Theobald, ebenfalls Mitglied der FBM und einer der Kläger, stimmte nicht mit. Er war von der Mehrheit des Rates für befangen erklärt worden. SZ-Recherchen haben ergeben, dass das das Landesverwaltungsamt 2010 bestätigt hatte, dass Theobald in dieser Sache befangen sei. Den Befangenheitsbeschluss sahen Theobald und Joachim Badelt, Sprecher der FBM, ganz und gar nicht so. Theobald hat nach Ansicht von Badelt nicht im eigenen Interesse gehandelt, sondern im Interesse der Bürger. Daher sollte er auch mitstimmen dürfen. Auch warb Badelt dafür, sich noch einmal eingehend mit den gesamten Plänen zu beschäftigten. Auf diese Weise könne ein erneuter Gang vor Gericht verhindert werden - und der Gemeinde unnötige Kosten ersparen werden.

Derweil stand für Reinhard Halberstadt fest: "Es gibt keinen Beratungsbedarf mehr. Lassen Sie uns gleich abstimmen" - eine Meinung, die die Fraktionschefs von Christdemokraten und Sozialdemokraten teilten. "In der Sache Scheuerhof beginnen nunmehr die gesetzlichen Fristen neu, in denen Einsprüche geltend gemacht werden können", sagte Bürgermeister Carsten Wiemann gestern gegenüber der SZ. Mit der Investition ist nach seiner Meinung die Schaffung vieler neuer, unterschiedlicher Arbeitsplätze verbunden. Mettlach. Bürgermeister Carsten Wiemann atmete nach dem mehrheitlichen Ja zum Scheuerhof erleichtert auf. Das OVG Saarlouis habe zwar die Beschlüsse zum Bebauungsplan von 2009 für ungültig erklärt, jedoch die Heilung des Formfehlers rückwirkend ermöglicht. Grund für den Richter-Spruch: die Befangenheit eines Ratsmitgliedes. "Die Aufgabe, den Formfehler auszumerzen, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag gestellt", sagt Wiemann. In der mündlichen Verhandlung und Urteilsbegründung sei nach Ansicht der Verwaltung ein etwaiger Abwägungsfehler des damaligen Rates in den wichtigen Fragen wie Lärmimmissionen, Sicherheit, Baurecht und Naturschutz nicht zu erkennen.

Die Verwaltung habe ausführlich geprüft, ob eine weitere Besorgnis der Befangenheit besteht. "Bei den anwesenden Mitgliedern des Rates sind wir zur Auffassung gekommen, dass dies beim Ratsmitglied Peter Theobald der Fall ist, da dieser gemäß Urteil des OVG im Rahmen des Normenkontrollantrages individuelles Eigeninteresse geltend gemacht hat", argumentiert Wiemann. Dies löst Befangenheit in der Sache aus. Im Zweifel über die Befangenheit habe der Rat über das Mitwirkungsrecht des Mitglieds zu entscheiden. "Dieses Mitwirkungsverbot hat er mehrheitlich bei Peter Theobald gesehen, denn sonst hätte sich meines Erachtens der beanstandete Fehler des OVG wiederholt." Foto: Gemeinde

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