War Ratsmitglied befangen?

Saarlouis/Mettlach · War die Verabschiedung des Bebauungsplans "Scheuerhof - Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife (ISS)" im Gemeinderat Mettlach rechtens? Nein, sagen Peter Siebert, Peter Theobald und Nicolaus Jäger, die in der Nähe des Areals wohnen

 Auf dem Gelände des ehemaligen Lungensanatoriums Scheuerhof soll ein Schießsport-Zentrum entstehen. Foto: Rolf Ruppenthal

Auf dem Gelände des ehemaligen Lungensanatoriums Scheuerhof soll ein Schießsport-Zentrum entstehen. Foto: Rolf Ruppenthal

Saarlouis/Mettlach. War die Verabschiedung des Bebauungsplans "Scheuerhof - Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife (ISS)" im Gemeinderat Mettlach rechtens?Nein, sagen Peter Siebert, Peter Theobald und Nicolaus Jäger, die in der Nähe des Areals wohnen. Sie haben einen so genannten Normenkontrollantrag gegen den Bauantrag gestellt. Der richtet sich gegen die Gemeinde Mettlach. Betroffen wäre die in Merzig ansässige Diana-Touristik von Hans-Jörg Dillinger, der das ISS bauen will.

Keine Entscheidung

Vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis (OVG) war dazu gestern mündliche Verhandlung. Knapp zwei Stunden lang erörterte der Vorsitzende Richter am OVG, Joachim John, mit den Beteiligten den Sachverhalt. Wegen der Komplexität des Themas, sagte John, gab es gestern keine Entscheidung; der Beschluss dürfte den Parteien in etwa drei Wochen zugestellt werden.Wichtig war für die ISS-Gegner zunächst, dass das Gericht die Zulässigkeit des Antrags erklärte. Zufrieden können sie auch damit sein, dass John die Frage der Befangenheit eines Ratsmitglieds, das mitgestimmt hat, für möglich hält. Kommt das Gericht zum Schluss, dass Befangenheit vorlag, wird der Beschluss aufgehoben, und der Bebauungsplan muss erneut beschlossen werden.

Einwände berücksichtigt

Günstiger für die Gemeinde und für Dillinger klangen dagegen die Ausführungen des Richters zu planungsrechtlichen Fragen und zum Natur- und Lärmschutz. "Gefälligkeit bei Gutachten", wie sie die Kläger ins Feld geführt hatten, konnte John nicht erkennen. Und er deutete an, dass er wegen Auflagen für die Anlage und eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Gemeinde und Betreiber die Einwände der Antragssteller berücksichtigt sieht. < Bericht folgt. pum

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