"Diese Investition schafft 170 Arbeitsplätze"

Mettlach. Hermann Kiefer war als Erster Beigeordneter der Gemeinde Mettlach amtierender Bürgermeister. Vor Dienstantritt von Carsten Wiemann als Mettlacher Verwaltungschef leitete Kiefer auch Gemeinderatssitzungen, in denen es um den Scheuerhof ging

 Hermann Kiefer. Foto: Gemeinde

Hermann Kiefer. Foto: Gemeinde

Mettlach. Hermann Kiefer war als Erster Beigeordneter der Gemeinde Mettlach amtierender Bürgermeister. Vor Dienstantritt von Carsten Wiemann als Mettlacher Verwaltungschef leitete Kiefer auch Gemeinderatssitzungen, in denen es um den Scheuerhof ging. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes um das Projekt Schießsportzentrum am Scheuerhof (wir berichteten) nimmt Kiefer zum Anlass, eine Stellungnahme abzugeben.

"Dubiose Argumente"

In Zeiten schlechter Nachrichten aus der Wirtschaft - siehe Praktiker, Peugeot oder Schlecker - ärgert ihn, dass "drei Männer aus nicht immer guten Motiven die Ansiedlung und eine Investition verhindern wollen", die rund 170 Arbeitsplätze schaffen werde.

"Teilweise dubios" nennt Kiefer die Argumente der Antragsteller, deren Normenkontrollantrag das OVG prüft. Einer von ihnen, Gemeinderatsmitglied aus Nohn, habe gegen ihn selbst im zweiten Halbjahr 2010 eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in St. Ingbert eingereicht, berichtet Kiefer. Grund sei gewesen, dass er, Kiefer, einen Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt hatte, den Ratsherrn in Sachen Scheuerhof für befangen zu erklären. "Ich halte das immer noch für richtig, zumal von diesem Ratsmitglied die Aussage stammen soll, er wolle die Investition mit allen Mitteln verhindern", sagt Kiefer. Für ihn passt eine solche Aussage nicht zur Verpflichtung auf das Gemeinwohl, zu dem doch auch die Schaffung von Arbeitsplätzen gehöre.

Dem zweiten Antragsteller, einem Mitarbeiter des Landratsamts, kreidet Kiefer an, dass er mit dem Wald, der an das Gebiet Scheuerhof angrenzt, ein gutes Geschäft habe machen wollen. "Wo bleiben in diesem Fall die Moral und das Gespür als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes?", fragt Kiefer. Denn nur weil er damit keinen Erfolg gehabt habe, argumentiere er jetzt mit der "angeblichen Befangenheit" seines Bruders, der sich im Gemeinderat 2009 an einer Beschlussfassung über den Scheuerhof beteiligt hatte. Befangenheit einmal so und einmal so auszulegen nennt Kiefer "fast schon schizophren".

Keine Lärmbelästigung

Dass der dritte wie auch der erste Antragsteller mit Lärmbelastungen argumentieren, hält Kiefer für "amtlich widerlegt". Zweifeln an der Qualität der künftigen Kläranlage hält er entgegen, dass die heutige Situation beim dritten Antragsteller, als Anlieger des Salzbaches, nicht unbedingt die sauberste sei. "Bleibt nur zu hoffen, dass das OVG zu einem positiven Beschluss kommt", sagt Kiefer. Er hofft jedenfalls, "dass die Arbeiten am Scheuerhof bald zum Wohl der Gemeinde beginnen können".

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