Bad Kreuznach Prozess um tödlichen Masken-Streit in Idar-Oberstein geht weiter

Bad Kreuznach · Mit einem Schuss und dem Tod eines jungen Tankstellen-Kassierers endet ein Streit um das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Zum Ablauf der Tat vor fast einem Jahr sind kaum noch Fragen offen. Doch spannend bleibt es im Gerichtssaal bis zuletzt.

 Im vergangenen September erschoss ein damals 49-Jähriger in einer Tankstelle in Idar-Oberstein einen 20-jährigen Kassierer. Der junge Mann hatte ihn zuvor auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Im vergangenen September erschoss ein damals 49-Jähriger in einer Tankstelle in Idar-Oberstein einen 20-jährigen Kassierer. Der junge Mann hatte ihn zuvor auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Foto: dpa/Christian Schulz

Der Prozess um den tödlichen Schuss nach einem Streit um das Tragen einer Corona-Schutzmaske geht weiter und nähert sich langsam dem Ende. Ursprünglich fünf Verhandlungstermine hatte das Landgericht in rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach für die neue Woche angesetzt – aus gesundheitlichen Gründen wurden zwei allerdings abgesagt. An diesem Mittwoch soll der Prozess nun weitergehen.

Ob es dann tatsächlich zu den Plädoyers kommt, bleibt abzuwarten. Schon einmal hatten Beobachter damit gerechnet, doch dann legte die Verteidigung des 50-jährigen Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter vor. Dadurch verzögerte sich der weitere Ablauf.

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein im Landkreis Birkenfeld hatte bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt. Der Ablauf ist weitgehend geklärt: Laut Anklage und eigenen Angaben des Angeklagten vor Gericht wollte der 50-jährige Deutsche in der Tankstelle mehrere Dosen Bier kaufen. Dabei geriet er mit dem 20-jährigen Mann hinter der Verkaufstheke in Streit, weil dieser ihn aufforderte, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Danach besorgte sich der 50-Jährige Bier in einer anderen Tankstelle, fuhr nach Hause, holte einen Revolver, kehrte in die Tankstelle zurück und erschoss den Mitarbeiter.

In dieser Woche soll es zunächst darum gehen, ob das Gericht dem Befangenheitsantrag stattgeben oder ihn ablehnen wird. Der Gutachter hatte dem Angeklagten trotz dessen Alkoholisierung bei der Tat volle Schuldfähigkeit attestiert. Das hatte er auch damit begründet, dass der 50-Jährige zur Tatzeit keine relevanten Koordinations- oder Sprachstörungen gezeigt habe. Daraus schloss der Gutachter, dass der Angeklagte viel Alkohol gewohnt sei – was die Verteidigung zurückwies. Sie wirft dem Experten Voreingenommenheit gegen ihren Mandanten vor. Laut einem rechtsmedizinischen Gutachter soll der Angeklagte zwischen 1,73 und 1,93 Promille Alkohol intus gehabt haben. Die Angabe, am Tattag ab dem späten Nachmittag bis zum tödlichen Schuss am Abend insgesamt 5,5 Liter Bier getrunken zu haben, sei plausibel.

Der Streit um die Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz Alkoholkonsums gibt einen Hinweis auf die mögliche Strategie der Verteidigung: Wäre der 50-Jährige nur vermindert schuldfähig, könnte das Gericht im Falle einer Verurteilung die Strafe mildern.

Bei dem mutmaßlichen Vorgehen des Angeklagten war der psychiatrische Gutachter nicht von einer Affekttat ausgegangen. Aus seiner Sicht stand die Tat am Ende einer längeren Entwicklung, in der der Angeklagte sich mit Blick auf die Corona-Pandemie weiter radikalisiert habe. So sah es auch ein früher im Prozess vernommener Gefängnispsychologe, der zudem von Reue und einem Suizidversuch des Angeklagten im Gefängnis berichtet hatte.

In dem Prozess waren auch Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras vorgeführt worden. Darauf zu sehen war unter anderem auch, wie der 50-Jährige einen Revolver zog und dem 20-jährigen Opfer aus kurzer Distanz in den Kopf schoss. Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, verließ den Gerichtssaal, als die Aufnahmen gezeigt wurden.

Der 50-Jährige hat gleich an einem der ersten Prozesstage die Tat gestanden. „Ich bereue sie zutiefst“, erklärte er in einer schriftlichen Stellungnahme, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Erklären könne er sich sein Handeln bis heute nicht. Er sei sich der Schwere der Tat bewusst und bitte die Angehörigen des Opfers um Entschuldigung.

Danach kam es zu einer Szene, die viele Zuschauer in dem Saal bewegte: Die Mutter des Opfers, die die Schilderung des Angeklagten sichtlich erschüttert und entsetzt verfolgt hatte, richtete sich nach einer Unterbrechung direkt an den 50-Jährigen: „Ich kann Ihnen nicht verzeihen.“ Das könne er nicht von ihr erwarten. Der Angeklagte, nur ein paar Schritte von der Frau getrennt, antwortete mit brüchiger Stimme: „Ich kann nicht erwarten, dass Sie mir verzeihen. Aber ich will, dass Sie wissen, dass es mir leidtut.“

Wie der Prozess in dieser Woche weitergehen wird, ist offen. Nach der Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter ist es möglich, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten und sich der Prozess damit seinem Ende nähert. Denkbar ist aber auch, dass die Verteidigung neue Beweisanträge einbringt, was den weiteren Fortgang verzögern würde.

(dpa)
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