Kusel-Prozess nach Polizistenmorden Während sich Andreas S. rege am Prozess beteiligt, ist die Verteidigung sauer: „Das ist untragbar“

Update | Kaiserslautern · Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf Polizisten bei Kusel hat heute erneut der Hauptangeklagte ausgesagt, dass die Tat Notwehr gewesen sei. Andreas S. beteiligte sich außerdem rege am Prozess, stellte dem Richter und den Zeugen immer wieder Fragen. Die Verteidigung beklagt derweil mangelnde Akteneinsicht.

Bilder aus dem Gericht - Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt
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Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Im Mordprozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel (Pfalz) haben Zeugen unter anderem zu Schüssen und letzten Funksprüchen in der Tatnacht ausgesagt. Im vollbesetzten Saal im Landgericht Kaiserslautern wiederholte der Hauptangeklagte seine Version, derzufolge er bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle Ende Januar lediglich in einer Art Notwehrsituation geschossen habe.

Das Gericht beschloss am Dienstag, die Tonaufzeichnung der Schüsse an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu geben. „Die hören sich an, wie, wo, was ist – und die können sagen, ob das plausibel ist oder nicht“, sagte Richter Raphael Mall an diesem neunten Verhandlungstag.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar mit Schüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Prozess nach tödlichen Schüssen auf Polizisten bei Kusel - Eine Chronik
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Tödliche Schüsse auf zwei Polizisten in Kusel: Eine Chronik

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Foto: dpa/Harald Tittel

Kriminaltechniker: Polizist lag am Boden als die letzten Schüsse fielen

Die Ermittler gehen von einem Schusswechsel zwischen dem Polizisten und dem Hauptangeklagten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leergeschossen haben – ohne den Angreifer zu treffen.

Die Gewalttat an einer abgelegenen Kreisstraße in der Westpfalz sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

Ein Kriminaltechniker sagte am Dienstag, jüngsten Ermittlungen zufolge gehe er davon aus, dass der Polizist bereits am Boden lag, als ihn der vorletzte Schuss in Oberarm und Brust traf. Danach sei nach Einschätzung des Zeugen der tödliche Kopfschuss erfolgt.

Andreas S. beteiligt sich rege am Prozess

Der Hauptangeklagte beteiligte sich am Dienstag erneut rege am Prozess, sprach mit dem Richter, befragte Zeugen und machte sich Notizen. In einem älteren Chat habe sich der Hauptangeklagte früher einmal als „Vollstrecker“ bezeichnet, sagte Richter Mall mit Verweis auf Ermittlungsakten. Zeugen schilderten den 39-Jährigen am Dienstag als exzellenten Schützen, der Tiere oft per Kopfschuss getötet habe.

Er habe sich deswegen mit einem anderen Jäger gestritten, sagte der Hauptangeklagte. „Es kam zu einem kleinen Eklat.“ Aus heutiger Sicht könne es sein, dass dieser Mann der Vater des später erschossenen Polizisten gewesen sei – er sei sich aber nicht sicher.

Verteidigung beklagt mangelnde Akteneinsicht: „Das ist untragbar“

In einer kritischen Anmerkung zum Prozessverlauf forderte die Verteidigung Einsicht in Akten aus einem parallel laufenden Verfahren wegen Jagdwilderei im Saarland. „Bei jedem Kaufhausdiebstahl bekommt man parallel Akten. Hier geht es um Mord – und nichts passiert. Das ist untragbar“, sagte einer der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft kündigte für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag (9.00 Uhr) Vernehmungsbeamte als Zeugen an. Dann kläre sich einiges.

  Der 39-jährige Hauptangeklagte, Andreas S., im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der 39-jährige Hauptangeklagte, Andreas S., im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die beiden Angeklagten waren den Ermittlungen zufolge häufig zusammen auf Jagdwilderei gewesen. Sie waren wenige Stunden nach der Tat im Saarland festgenommen worden. Gegen den 32-jährigen Nebenangeklagten war der Haftbefehl wegen Mordverdachts später aufgehoben worden. Bisher sind Termine bis Mitte Oktober in Kaiserslautern vorgesehen.

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