Wegen Corona-Regeln Todesschüsse auf Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein: Plädoyers im Prozess erwartet

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach · Weil der Angestellte einer Tankstelle einen Kunden auf die Maskenpflicht hingewiesen hat, musste er sterben. Das war im September vergangenen Jahres. Heute sollen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung während des Prozesses in Bad Kreuznach kommen.

Tödliche Schüsse auf Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein
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Tödliche Schüsse auf Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein

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Foto: dpa/Christian Schulz

Der bundesweit beachtete Prozess um die tödlichen Schüsse an einer Tankstelle in Idar-Oberstein nähert sich seinem Ende. An diesem Montag, 18. Juli, starten um 9 Uhr in dem Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach voraussichtlich die Plädoyers.

Angeklagt ist ein 50 Jahre alter Deutscher wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes. Er soll Mitte September vergangenen Jahres einen 20 Jahre alten Mitarbeiter der Tankstelle erschossen haben, weil dieser ihn aufgefordert hatte, sich an die Maskenpflicht zu halten.

Der mutmaßliche Mörder eines Tankstellenmitarbeiters ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge zur Tatzeit ohne Einschränkungen schuldfähig gewesen. Nach dem vorgestellten Gutachten ergaben sich demnach keine psychiatrischen oder neurologischen Auffälligkeiten, die auf eine schwere Einschränkung hinweisen.

Bei dem 50-Jährigen gebe es darüber hinaus keine Hinweise auf eine krankhafte seelische Störung, verminderte Intelligenz oder andere Beeinträchtigungen, welche die Schuldfähigkeit vermindern könnten, sagte der Gutachter aus.

Der psychiatrischen Gutachter erklärte, Videoaufnahmen zeigten, dass der Angeklagte zur Tatzeit keine relevanten Koordinationsstörungen hatte. Zudem gehe aus Selfievideos, die nach der Tat aufgenommen wurden, hervor, dass keine alkoholbedingten Sprachstörungen vorlagen. Die Tat habe am Ende einer längeren Entwicklung gestanden, in der der Angeklagte sich mit Blick auf die Corona-Pandemie weiter radikalisiert habe. Der Streit in der Tankstelle habe ihm demnach lediglich den Anlass gegeben.

Gegen eine Tat aus dem Affekt spricht laut dem Gutachter, dass der Angeklagte sich unmittelbar vor der Tat in der Tankstelle in einer Schlange angestellt habe. Zudem spreche seine exakte, detailreiche Erinnerung gegen eine Affekttat. Der 50-Jährige sei vor und nach der Tat in der Lage gewesen, Abwägungen zu treffen. So habe er in einer Vernehmung angegeben, dass er sich noch nicht sicher gewesen sei, ob er die Tat durchführen würde, als er zum zweiten Mal zur Tankstelle fuhr. Auch nach der Tat habe er abgewogen, ob er sich sofort stellen solle, oder wie dann geschehen erst am nächsten Morgen.

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