Tag 5 im Kusel-Prozess zum Polizistenmord Gutachter äußert sich zu Schmauchspuren an Händen von Andreas S.

Update · An Tag fünf des Prozesses um die Polizistenmorde bei Kusel wurden weiter Beweise aufgenommen. Dabei sagten auch Gutachter aus, die Zweifel aufkommen lassen, woher die Schmauchspuren an den Händen von Andreas S. kamen.

Polizistenmorde bei Kusel: Experte äußert sich zu Schmauchspuren bei Andreas S.
Foto: dpa/Uwe Anspach

In dem Prozess um den Polizistenmord nahe Kusel lassen sich festgestellte Schmauchspuren an den Händen des Hauptangeklagten laut Gutachter nicht zwingend mit der Tat in Verbindung bringen. Es könnte auch zu entsprechenden Anhaftungen gekommen sein, weil in unmittelbarer Nähe Schüsse abgegeben worden seien oder der 39-jährige Andreas S. Kontakt mit „beschmauchten Gegenständen“ gehabt habe, sagte ein Sachverständiger für Schmauchspuren beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern.

An der rechten Hand des 39-Jährigen habe man „viele Partikel“ der klassischen Schmauch-Kombination festgestellt, an der linken seien es „zahlreiche“ gewesen. Aus kriminaltechnischer Sicht gebe es keine eindeutigen Angaben, wie es zu der Anhaftung gekommen sei, sagte der Physiker. Und: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Teile der Partikel auch bei der Festnahme des Mannes an die Hände kamen.

Das gleich gelte für den Nebenangeklagten (33), der ebenfalls Schmauchspuren an den Händen hatte – und die auch „nicht zwingend tatrelevant“ seien. „Bei beiden Angeklagten ist es nicht möglich zu differenzieren, wo der Schmauch herkommt“, sagte der Sachverständige.

Prozess nach tödlichen Schüssen auf Polizisten bei Kusel - Eine Chronik
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Tödliche Schüsse auf zwei Polizisten in Kusel: Eine Chronik

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Eine Expertin für DNA-Spuren vom LKA berichtete von zahlreichen Spuren an Tatfahrzeug, Tatort oder an der Kleidung der Opfer. Ganz still war es, als sie von Blut und Gewebespuren der getöteten Polizistin vor allem an der Beifahrerseite des Fahrzeugs berichtete. Was ihre Feststellung, dass im Lauf der Schrotflinte DNA des Nebenangeklagten gefunden wurde, zu bedeuten habe, konnte sie nicht sagen. Theoretisch sei es möglich, dass sie beim Reinigen der Waffe dorthin kam.

Am Vormittag hatte ein Sachverständiger für Schusswaffen vom LKA die Tatwaffen präsentiert und in in einem Gutachten berichtet, dass die am Tatort gefundenen Patronenhülsen den Tatwaffen zuzuordnen sind. Wo wer bei der Tat gestanden habe, könne er nicht sagen, sagte er. Gut möglich sei es seiner Einschätzung nach aber, dass eine Person alleine die zahlreichen Schüsse abgegeben habe. Nachladen ungefähr alle zehn Sekunden reiche „locker“.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess gesagt, er habe zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, allerdings schilderte der Mann eine Art Notwehrlage. Die Polizistin wiederum habe sein Komplize erschossen. Dieser aber hatte in seiner Vernehmung nach der Tat den 39-Jährigen allein für die tödlichen Gewehrschüsse verantwortlich gemacht.

In einem weiteren Gutachten untersuchte ein Experte die beschädigte Kleidung der getöteten Polizisten. Aufgrund der Beschädigungen ging er davon aus, dass die Schussabgabe auf die Polizistin aus einer Entfernung von weniger als fünf Metern erfolgte. Bei ihrem männlichen Kollegen sollen Schüsse aus der Schrotflinte aus mehr als fünf Metern Entfernung abgegeben worden sein, sagte er.

„Wir sind uns einig, dass wir mit Schmauchspuren und DNA nicht weiterkommen“, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen gegen Ende des Prozesstages vor dem Landgericht Kaiserslautern. Das sah die Verteidigung des Hauptangeklagten genauso – und forderte den Nebenangeklagten auf, sich zu den Ereignissen am 31. Januar doch vor Gericht einzulassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Mann vor, Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle nahe Kusel (Pfalz) mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem 33 Jahre alten Komplizen wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.

(dpa)
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