Dreyer sieht viele Gründe für mögliche Klage gegen EU-Kommission

Zweibrücken · Ministerpräsidentin Malu Dreyer will die Möglichkeit einer Klage gegen die EU-Kommission prüfen. So sei es eine "nicht akzeptable Ungleichbehandlung", dass zahlreiche deutsche Flughäfen - darunter Saarbrücken, Dortmund und Leipzig-Halle - mit Billigung der EU dauerhaft Sicherheitsleistungen über die öffentliche Hand finanzieren dürfen, Zweibrücken aber nicht einmal mehr zur Sicherung des laufenden Sommerflugplans (hierfür sprang Tuifly ein). Auch die Begründung für den angekündigten Beihilfe-Entscheid gegen Zweibrücken sei nicht nachvollziehbar, zumal die EU deutlich höhere Beihilfen für Saarbrücken genehmige. Dreyer: "Es gäbe viele Gründe, Klage zu erheben." Klagen darf aber wohl nicht die Landesregierung, erklärten Dreyer und Verkehrs-Staatssekretär Günter Kern. Denn EU-Beihilfe-Bescheide richteten sich an die Bundesrepublik Deutschland, deshalb liege die Entscheidung über eine Klage bei der Bundesregierung. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte auf Merkur-Nachfrage, auch er könne für die Flughafen-GmbH klagen. Diese Frage könne aber erst geprüft werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist und der Bescheid aus Brüssel vorliegt. Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" erlaubt Klagen vorm Gerichtshof der Europäische Union sowohl "Mitgliedsstaaten" als auch von Rechtsakten betroffenen juristischen Personen bis zu zwei Monate nach deren Bekanntgabe. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erklärte auf Anfrage: "Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren - in diesem Stadium befinden sich noch die Beihilfeverfahren zum Flughafen Zweibrücken und Saarbrücken. Sobald Beihilfeentscheidungen zu den genannten Flughäfen und die genauen Begründungen vorliegen, wird die Bundesregierung eine Bewertung vornehmen."

Ministerpräsidentin Malu Dreyer will die Möglichkeit einer Klage gegen die EU-Kommission prüfen. So sei es eine "nicht akzeptable Ungleichbehandlung", dass zahlreiche deutsche Flughäfen - darunter Saarbrücken, Dortmund und Leipzig-Halle - mit Billigung der EU dauerhaft Sicherheitsleistungen über die öffentliche Hand finanzieren dürfen, Zweibrücken aber nicht einmal mehr zur Sicherung des laufenden Sommerflugplans (hierfür sprang Tuifly ein). Auch die Begründung für den angekündigten Beihilfe-Entscheid gegen Zweibrücken sei nicht nachvollziehbar, zumal die EU deutlich höhere Beihilfen für Saarbrücken genehmige. Dreyer: "Es gäbe viele Gründe, Klage zu erheben."

Klagen darf aber wohl nicht die Landesregierung, erklärten Dreyer und Verkehrs-Staatssekretär Günter Kern. Denn EU-Beihilfe-Bescheide richteten sich an die Bundesrepublik Deutschland, deshalb liege die Entscheidung über eine Klage bei der Bundesregierung. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte auf Merkur-Nachfrage, auch er könne für die Flughafen-GmbH klagen. Diese Frage könne aber erst geprüft werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist und der Bescheid aus Brüssel vorliegt.

Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" erlaubt Klagen vorm Gerichtshof der Europäische Union sowohl "Mitgliedsstaaten" als auch von Rechtsakten betroffenen juristischen Personen bis zu zwei Monate nach deren Bekanntgabe.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erklärte auf Anfrage: "Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren - in diesem Stadium befinden sich noch die Beihilfeverfahren zum Flughafen Zweibrücken und Saarbrücken. Sobald Beihilfeentscheidungen zu den genannten Flughäfen und die genauen Begründungen vorliegen, wird die Bundesregierung eine Bewertung vornehmen."

Zum Thema:

Am RandeUnterschriften-Streit: Nach der Kritik von Innenministeriumssprecher Christoph Gehring gegen die CDU und die Flughafenfreunde Zweibrücken im Streit um in Brüssel nur verbal übergebene Pro-Flughafen-Unterschriften (wir berichteten) hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion , Hans-Josef Bracht, Ministerpräsidentin Dreyer und Minister Lewentz schriftlich aufgefordert, "mäßigend auf ihren Mitarbeiter einzuwirken", da Gehring sich mit "subjektiven Wertungen exponiert" habe. Der Zweibrücker CDU-Chef Christoph Gensch verlangte (vergeblich) eine Entschuldigung Gehrings. lf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort