EU untersagt Finanzhilfe für Sicherheit

Mainz/Zweibrücken · Das Land darf dem Flughafen Zweibrücken die Kosten für hoheitliche Aufgaben wie die Sicherheitskontrollen zum jetzigen Zeitpunkt und in der aktuellen Situation nicht erstatten. Das sei in den Gesprächen zwischen Vertretern der Landesregierung mit der EU-Kommission deutlich geworden, sagte der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Christoph Gehring, gestern auf Nachfrage.

Die formale Entscheidung fällt nach Auskunft des Ministeriumsprechers im September.

Bis vor kurzem zahlte das Land rund 200 000 Euro für Aufgaben wie Sicherheitskontrollen bei Gepäck und Passagieren am Flughafen der Rosenstadt. Die EU hat bereits Ende Juli signalisiert, dass der Flughafen keine staatliche Unterstützung mehr erhalten dürfe. Das gilt nach dem gestrigen Gespräch auch für die hoheitlichen Aufgaben beim Flugbetrieb. Der Flugbetrieb geht dennoch bis zum Ende des Sommerflugplans am 2. November weiter. Der Hauptkunde Tuifly hatte vergangene Woche erklärt, die Liquiditätslücke zu überbrücken, ohne den exakten Grund oder die Summe hierfür zu nennen (wir berichteten).

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