Ärger um altes US-Pumpenhäuschen

Zweibrücken · Seit sieben Jahren hat Christine Schmidt in Ernstweiler ein Grundstück gepachtet, dann wollte sie es kaufen. Erst verzichtete die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht, dann besann sie sich eines Anderen. Jetzt sieht Schmidt sich um ihr Freizeit-Refugium gebracht.

 Christine Schmidt in ihrer zweiten Heimat, die sie nun zu verlieren befürchtet. Foto: Jörg Jacobi

Christine Schmidt in ihrer zweiten Heimat, die sie nun zu verlieren befürchtet. Foto: Jörg Jacobi

Foto: Jörg Jacobi

Die Kreuzung an der Ernstweiler Christuskirche ist für eine städtische recht grün: Im Norden der Prinzenpark, im Südosten das baumgesäumte Kirchenareal, im Südwesten ein ehemaliges US-Pumpenhäuschen, ebenfalls von viel Grün umgeben. An dieser südwestlichen Ecke der Ernstweiler Kreuzung entzündet sich ein Streit zwischen Christine Schmidt und der Zweibrücker Stadtverwaltung.

Christine Schmidt hat das aus drei Parzellen bestehende Areal seit sieben Jahren gepachtet. Eigentümerin ist bis heute die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn. Schmidt nutzt es, wie sie sagt, für diverse Freizeitaktivitäten. Sie trainiert mit ihren Hunden, pflegt ihren Kräutergarten, feiert mit Freunden oder genießt einfach die Natur. "Das Gelände ist eine zweite Heimat für mich", schwärmt Schmidt.

Nur Pächterin dieser zweiten Heimat zu sein, genügte ihr irgendwann nicht mehr. Umso erfreuter war sie, als die Bundesanstalt sie vergangenes Jahr fragte, ob sie das Gelände nicht kaufen wolle. Die Stadt Zweibrücken, so erfuhr sie, habe auf ihr (im Baugesetzbuch verankertes) Vorkaufsrecht verzichtet. Nur, so steht es in einem dem Merkur vorliegenden Schreiben aus dem Rathaus, wenn die Bundesanstalt den mit 15 000 Euro veranschlagten Abriss des Pumpenhäuschens übernehme, sei man zum Kauf bereit.

Danach setzte sich die Maschinerie in Gang, die jeder Immobilienbesitzer kennt: Ein Notar wurde eingeschaltet, ein Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben, der Kaufpreis überwiesen, der Notar bezahlt. Das Verfahren gedieh so weit, dass es bei der Bundesanstalt auf Nachfrage heißt "wir haben das Geld, wir haben das verkauft" - mit Kaufvertrag vom 25. November 2013.

Rücktrittsklausel im Vertrag

Wie aus heiterem Himmel zerstörte ein Schreiben der Stadt das bis dahin unkomplizierte Geschäft: Die Stadt machte von ihrem Vorkaufsrecht doch Gebrauch, nach Angaben der Bundesanstalt am 9. Januar 2014. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Rücktrittsklausel bedeutet das, so die Bundesanstalt auf Merkur-Anfrage: "Bei Rechtmäßigkeit des Bescheides wird die Stadt Zweibrücken Vertragspartnerin des Kaufvertrages."

Christine Schmidt fiel aus allen Wolken. "Das ist, als wenn ich schwanger wäre, hätte schon das Zimmer gestrichen und eingerichtet - und dann kommt das Kind nicht", verdeutlicht sie. Juristisch könne sie da nicht viel ausrichten, habe ihr ihr Anwalt gesagt, bedauert Christine Schmidt. Trotzdem legte sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadt ein.

Die stützt ihr Interesse im Wesentlichen auf zwei Punkte: Zum einen habe der Eigentümer des Grundstückes die Möglichkeit, von der Stadt den Rückbau des Pumpenhäuschens, das einmal den Kreuzberg versorgte, zu verlangen, erläutert Stadtsprecher Heinz Braun. Und damit das Stadtsäckel mit 15 000 Euro zu belasten. Diese Gefahr bestehe nicht, wenn die Stadt selber Eigentümerin des Grundstückes sei. In diesem Fall müsse sie lediglich den Kaufpreis von 850 Euro zahlen. Zum anderen wolle man sich die Option offenhalten, an der Kreuzung "die Verkehrsanlagen zu verändern oder zu erweitern".

Pachtvertrag angeboten

Die unerwartete Kehrtwende des Bauamtes erklärt Braun damit, "dass das Bauamt sich nicht so intensiv damit befasst hat", beziehungsweise der Amtsleiter nicht eingebunden war.

Um der Pächterin entgegenzukommen, so Braun, habe Oberbürgermeister Kurt Pirmann Christine Schmidt in einem Schreiben mit Datum vom 14. Januar angeboten, das Gelände von der Stadt zu pachten, nachdem diese Eigentümerin des Areals geworden ist. Nicht akzeptabel für Christine Schmidt. "Als Pächterin kann ich nicht das Häuschen machen, kann nicht das Grundstück neu machen. Da hab ich immer Angst, dass sie mir den Pachtvertrag kündigen."

Die Stadt brauche im Gegenzug keine Angst davor zu haben, dass sie den Abriss des Pumpenhäuschens verlange. "Das ist so ein schönes Steinhaus", schwärmt sie. Sie wolle das Häuschen ganz im Gegenteil neu streichen: "Das wird oben rot und unten Grünputz. Dazu schöne weiße Fenster."

Christine Schmidt bietet der Stadt einen gesonderten Vertrag an, in dem sie versichert, auf den Abriss des Pumpenhäuschens zu verzichten. Das wiederum ist für die Stadt nicht akzeptabel, bedauert Braun: Schließlich gebe es ja noch das Thema Veränderung oder Erweiterung der Verkehrsanlagen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Leserfoto
Zwischen Heinitz und Elversberg Leserfoto
Aus dem Ressort