14 Jahre Haft für Giovanni P.

Zweibrücken · Weil er seine von ihm getrennt lebende Frau getötet hat, ist Giovanni P. zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht stützte die Entscheidung auf Indizien, denn der 41 Jahre alte Mann hatte die Tat, für die es keine Zeugen gab, bestritten. Das Motiv war wohl Eifersucht.

 Eine Hundertschaft der Polizei hatte im Juni 2014 auf der Suche nach der verschwundenen Ex-Frau von Giovanni P. ein Waldstück bei Nünschweiler durchkämmt. Dort wurde schließlich die vergrabene Leiche der 29-jährigen Nünschweilerin entdeckt. Foto: pma/Becker&Bredel

Eine Hundertschaft der Polizei hatte im Juni 2014 auf der Suche nach der verschwundenen Ex-Frau von Giovanni P. ein Waldstück bei Nünschweiler durchkämmt. Dort wurde schließlich die vergrabene Leiche der 29-jährigen Nünschweilerin entdeckt. Foto: pma/Becker&Bredel

Foto: pma/Becker&Bredel

Mit einem ungewöhnlichen Auftritt der Nebenkläger endete am Mittwoch vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken der Strafprozess gegen den wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilten Ehemann Giovanni P. aus dem Landkreis Südwestpfalz. Unmittelbar nachdem die Richterin mit der Urteilsverkündigung zu Ende war, legten die als Nebenkläger aufgetretenen Familienangehörigen ihre Jacken beiseite und präsentierten auf T-Shirts mit einem Foto ihrer getöteten Tochter und Schwester. Ganz anders die Reaktion des verurteilten Angeklagten, der auch am letzten Verhandlungstag stumm blieb, während seine aus Süditalien angereisten Familienangehörigen in den Zuschauerreihen ihre Tränen nicht zurückhalten konnten, nachdem sie zum Verhandlungsbeginn ihrem Bruder und Schwager beim Betreten des Gerichtssaals noch zaghaft zugewunken hatten.

Danach begann die knapp einstündige Urteilsbegründung der Vorsitzenden: "Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie den Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten." Weiter führte die Vorsitzende aus, dass nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme der Angeklagte "unzweifelhaft überführt wurde, seine Ehefrau getötet zu haben und zwar durch Ersticken".

Die Spannungen in der 2006 geschlossenen Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, führte einige Jahre später zu finanziellen Problemen, die öfter im Streit endeten, weil der Ehemann aufgrund seiner häufigen Arbeitslosigkeit wenig zum Lebensunterhalt der Familie beitrug. Der Angeklagte habe, nachdem seine Ehefrau deshalb wieder berufstätig wurde, immer mehr die Kontrolle über seine Familie verloren. Das habe schließlich 2013 zur Trennung geführt. Nach der Trennung habe der Angeklagte seine Ehefrau immer wieder kontrolliert und regelrecht überwacht. Mit einem Zweitschlüssel sei er im Mai 2014 in die Wohnung seiner Frau eingedrungen und habe dabei ein Handy entwendet, aber später wieder zurückgegeben, ihr aber drei Wochen später eine SMS mit der Nachricht gesendet: "Ich habe deine Zukunft in meiner Hand!" Dann folgte "das schlimme Pfingstwochenende". Seine Ehefrau kam am 8. Juni nachts gegen drei Uhr von einem Discobesuch nach Hause. Gegen 5.30 Uhr wollte sie zur Arbeit fahren, kam dort aber nie an. Dazwischen, so die Richterin müsse der Angeklagte seine Ehefrau "erstickt" haben. Für das Gericht stehe "zweifelsfrei fest, dass ihr Ehemann sie getötet hat. " Als Tatmotiv nannte die Richterin Eifersucht und dass der Angeklagte sich nicht mit der Trennung abfinden konnte. Weitere wichtige Indizien sprächen ebenfalls für die Täterschaft des Angeklagten, der sein Opfer dann im Auto seiner Frau in den nahe gelegenen Wald, in die bereits vorher angelegte Grube vergraben habe, wo die Leiche am 17. Juni entdeckt wurde.

Ausführlich begründete die Richterin, warum die Mordmerkmale, die zu einer längeren Strafe geführte hätten, nicht vorlägen, die Kammer aber dennoch den Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre bei Totschlag mit 14 Jahre fast ausgeschöpft habe. Der Angeklagte habe mit der Tat folgenschwere Auswirkungen auf das Leben der Familie verursacht.

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