Gerichtsprozess Frau überfahren – zehn Jahre Haft

Trier/Taben-Rodt · Der Angeklagte hat vor Gericht geschwiegen. Seine Ex-Freundin, auf die er sein Auto zugesteuert hat und die nun als schwerbehindert gilt, kann sich nicht mehr erinnern. Für das Gericht ist dennoch klar: Es war ein versuchter Mord.

 Film- und Fotokameras der Medien sind am Tag der Urteilsverkündung im Gerichtssaal auf den Angeklagten und seinen Verteidiger gerichtet.

Film- und Fotokameras der Medien sind am Tag der Urteilsverkündung im Gerichtssaal auf den Angeklagten und seinen Verteidiger gerichtet.

Foto: TV/Marion Maier

Hat der Angeklagte versucht, seine Ex-Freundin im November 2018 in Taben-Rodt zu töten, indem er sie überfahren hat? Dieser Frage ist das Landgericht Trier seit Juli 2019 in einem langwierigen Prozess mit vielen Zeugen und Sachverständigen nachgegangen. Am Dienstag fällt das Schwurgericht das Urteil: schuldig. Zehn Jahre Haft für versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Dem Angeklagten wird  der Führerschein entzogen.