Urteil des Landgerichts Vier Jahre Haft für „Robin Hood der Kleinanleger“

Saarbrücken · Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 195 Fällen ist der angeklagte Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

 Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber (Mitte) vor Gericht. Foto von Januar.

Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber (Mitte) vor Gericht. Foto von Januar.

Foto: BeckerBredel

Der einst als „Robin Hood der Kleinanleger“ gefeierte Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber ist soeben von der WIrtchafdtsstrafkammer des Landgesrichts Saarbrücken zu einer Haftsrafe von vier Jahren verurteilt worden.