Urteil des Landgerichts Vier Jahre Haft für „Robin Hood der Kleinanleger“
Saarbrücken · Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 195 Fällen ist der angeklagte Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
04.03.2020
, 11:33 Uhr
Der einst als „Robin Hood der Kleinanleger“ gefeierte Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber ist soeben von der WIrtchafdtsstrafkammer des Landgesrichts Saarbrücken zu einer Haftsrafe von vier Jahren verurteilt worden.