Winterbacher Rat erlaubt keine Veranda am Herrenwalderhof

Winterbach. Bauen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist alles andere als einfach. Nicht technisch gesehen, da ist es letztendlich gleich, wo Stein auf Stein gesetzt wird

Winterbach. Bauen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist alles andere als einfach. Nicht technisch gesehen, da ist es letztendlich gleich, wo Stein auf Stein gesetzt wird. Nein, Bauen im Außenbereich, wie das Bauen außerhalb der Ortsgrenzen im Verwaltungsfachjargon heißt, wird dann bisweilen kompliziert, wenn bauliche Vorhaben nicht als solche zulässig oder privilegiert sind, wie es im Baugesetzbuch heißt. Davon kann jetzt auch Winterbachs Ortsbürgermeister Willi Schwarz ein Lied singen. Um auf dem Herrenwalderhof örtliches Baurecht zu schaffen, erließ der Gemeinderat vor einigen Wochen eine Außenbereichssatzung, die inzwischen Rechtskraft erlangt hat. Doch diese Satzung sollte - wegen einer Veranda, eines Überstandes und eines errichteten Grillkamins - nochmals geändert werden. In der Planfassung, die der Ortsgemeinderat vor Wochen abgesegnet hatte, waren diese rechtsrelevanten Dinge vom Planer vergessen worden, so der Bürgermeister. Eine erneute Korrektur wäre somit notwendig, um baurechtlich alles zu heilen. Doch daraus wird nichts. Denn die Mehrheit des Winterbacher Ortsgemeinderates lehnte die erneute Änderung der Außenbereichssatzung rundweg ab. Die Versuche des Ortsbürgermeisters, die Rechtssituation ganz abstrakt zu schildern, weil im Innenbereich solche Dinge wiederholt schon geändert waren, überzeugten den Rat nicht, erneut in der Sache zu entscheiden. cos

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