Gefälschte Unterschrift RSV Contwig entgeht knapp Betrugsversuch

Contwig · Unbekannte versuchen Überweisung über 16 800 Euro auf Konto in Österreich zu veranlassen. Doch der Betrug fliegt auf. Der Schäferhundeverein war schon zum zweiten Mal betroffen.

Nur knapp ist die Contwiger Ortsgruppe des Schäferhundevereins RSV 2000 einem finanziellen Nackenschlag entgangen: Ein Gauner hatte es darauf abgesehen, die Vereinskasse um 16 800 Euro zu erleichtern. Doch sein Unterfangen wurde in der Bank ausgebremst, die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung.

Was war passiert? Laut Thomas Lissmann, Sprecher der Zweibrücker Staatsanwaltschaft, hatte jemand versucht, einen Überweisungsbeleg über 16 800 Euro mit gefälschter Unterschrift zu veranlassen und auf ein Konto in Österreich zu transferieren. Dieses sei mit gefälschten Personalien aufgemacht worden. Oft seien dies Konten von Finanzagenten, so Lissmann, der mögliche Folgen einer erfolgreichen Überweisung so skizziert: „Wenn der Betrag eingeht, ist er meist am nächsten Tag verschwunden und kann nicht mehr zurückgeholt werden.“ Soweit kam es diesmal nicht, weil die Bank sich beim RSV rückversichert habe, ob die Überweisung korrekt sei. „Für die Staatsanwaltschaft ist das eine bekannte Masche“, so Lissmann.

Und auch dem RSV 2000 ist es bekannt. Denn bereits vor zwei, drei Jahren hatte jemand versucht, den Verein nach identischem Vorgehen auszunehmen. „Da war die Summe aber noch höher“, so dessen Vorsitzender Eugen Ecker. Dass der oder die Kriminellen jeweils scheiterten, hängt in seinen Augen auch damit zusammen, dass er persönlich als früherer Bankmitarbeiter bei den Angestellten gut bekannt sei. „Ich habe keinen Verdacht, weiß nicht, wie man da auf mich oder den Verein kommt“, sagt er hinsichtlich möglichen Tätern.

Klar sei eins: Ein erfolgreicher Betrug „hätte große Einschnitte für den Verein bedeutet und ein riesiges Loch in die Vereinskasse gerissen“. Man könne sich als Verein da nicht wehren, weitere Fälle seien möglich. Dass eine Versicherung den Schaden im Falle eines erfolgreichen Betrugs erstatten würde, glaubt er nicht. Ob man die Bank dann wegen Fahrlässigkeit oder nicht ausreichend wahrgenommener Prüfungspflicht verpflichten könne, wisse er nicht. In seiner Berufszeit habe er eher in Sachen Betrugs eher mit dem Problem Phishing zu tun gehabt. Dabei verschicken die Täter in der Regel gefälschte Mails und leiten auf ebenso gefälschte Websites etwa von Bankhäusern um. Dort spähen sie die Zugangsdaten der Opfer aus und plündern dann ihrerseits mit den ergaunerten Daten die Konten aus.

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