Oberster Verfassungsrichter Voßkuhle scheidet aus Gerichtspräsident in einer Zeit der Krisen

Karlsruhe · Wie schnell sich Dinge ändern, weiß Andreas Voßkuhle schon länger. Es ist der 1. April 2008, als er den bislang beachtlichsten Schritt seiner wissenschaftlichen Karriere macht: Er wird Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

 Andreas Voßkuhle (56) hätte wohl auch Bundespräsident werden können.

Andreas Voßkuhle (56) hätte wohl auch Bundespräsident werden können.

Foto: dpa/Uli Deck

Doch nur einen Monat später ist das schon wieder Vergangenheit. Voßkuhle geht nach Karlsruhe, als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Am heutigen Montag erhält er die Entlassungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Vielleicht schaut sich Voßkuhle dann noch einmal nachdenklich in Schloss Bellevue um. Er hätte dort einziehen können. Zweimal hat die Politik ihn gefragt, ob er nicht Bundespräsident werden wollte, zweimal hat er abgelehnt.

Anders als für die meisten Politiker gilt für Richter des Verfassungsgerichts eine Begrenzung der Amtszeit. Voßkuhle ist nun 56 Jahre alt. Ob der Hochschullehrer überhaupt ein begabter Politiker (gewesen) wäre, darüber lässt sich streiten. In die Würde des von ihm repräsentierten Gerichts haben schon immer viele vieles hineininterpretiert.

Voßkuhle fremdelte zu Beginn seiner Amtszeit mit der Öffentlichkeit. Das Gericht spreche durch seine Urteile, befand er zunächst. Voßkuhle machte dann aber noch als Vizepräsident eine Erfahrung, die seine Haltung grundlegend änderte. 2009 verkündete sein Senat das Urteil zum Lissabon-Vertrag der EU. Im Gericht war man mit der Entscheidung zufrieden. Als Voßkuhle wenig später aber in Brüssel auftrat, wurde er als EU-Gegner angefeindet. Die 420 Randnummern des Urteils hatte sein Publikum nicht gelesen. Voßkuhle startete eine für das Bundesverfassungsgericht ungewöhnliche Kommunikationsoffensive.

Das Lissabon-Urteil war Voßkuhles erste große Entscheidung, und sie wies den Weg für seine gesamte Amtszeit. Das Verfassungsgericht drang 2009 darauf, nicht zu vergessen, dass die Europäische Union Fleisch vom Fleische der Mitgliedsstaaten ist – dass die Staaten also Souveränität behalten müssen. Mit der Frage der europäischen Integration endete seine Zeit in Karlsruhe auch, als der Zweite Senat im Mai im Fall der Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank erstmals entschied, die EU habe ihre Kompetenzen überschritten. Die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts im Chor der europäischen Gerichtsbarkeit zu bewahren, das war auch ein Ziel des Andreas Voßkuhle. Er hat mit dem EZB-Urteil im Mai überraschend laut daran erinnert.  Europa und Europas Krisen, das sind in den vergangenen zwölf Jahren die Themen des Zweiten Senats gewesen. Andreas Voßkuhle kam zur Finanz- und Bankenkrise an das Gericht, er blieb während der Migrationskrise, und er geht, jetzt, während der Corona-Krise. Was aber von Voßkuhle bleibt, ist nicht nur eine neue Krisenfestigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Er war auch Architekt des Umbaus des Gerichtsgebäudes. Eine Aufgabe, die der Ästhetik- und Kunstliebhaber sehr ernst nahm. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Schloss. Es ist ein Bau aus Holz, Beton und sehr viel Glas. Die Bürger sollen hineinschauen können.

Unter Voßkuhle erinnerte das Verfassungsgericht den Bundestag unentwegt an dessen Rechte. In den Zeiten der Krise, in der die Exekutive regelmäßig ihre Stunde gekommen sieht, ist das ein enorm bedeutsamer Vorgang. Bei der Beerdigung Helmut Schmidts 2015, als Voßkuhle im Hamburger Michel in der ersten Reihe saß, lobte die Kanzlerin Schmidt, der während der Sturmflut beherzt das Recht gebrochen habe. Voßkuhle, so beschrieb es die „Zeit“, sei dabei zusammengezuckt.

Vom Menschen Andreas Voßkuhle war in den zwölf Jahren nicht zu viel zu erfahren. In der „Zeit“ erklärte er, er habe am Gericht das „Du“ eingeführt. Man habe zusammen gekocht und sei Ski gefahren. Ein Miteinander in Karlsruhe. Noch etwas, das von Andreas Voßkuhle bleibt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort