AfD-Eilantrag abgelehnt Karlsruhe will Fall Brandner genau prüfen

Karlsruhe/Berlin · Ein Eilantrag der AfD gegen die Absetzung ihres Abgeordneten scheitert. Doch die Klärung geht weiter.

 Die anderen Parteien hatten AfD-Mann Stephan Brandner als Chef des Rechtsausschusses abgesetzt.

Die anderen Parteien hatten AfD-Mann Stephan Brandner als Chef des Rechtsausschusses abgesetzt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverfassungsgericht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträchtigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag der AfD zur Wiedereinsetzung lehnten die Richter aber ab.

Die Abgeordneten der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats um den Thüringer, etwa nach dessen Reaktionen auf den antisemitischen Terroranschlag von Halle.

Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten bestimmt. Das war für die Verfassungsrichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern.

Erst im Hauptsacheverfahren werden die Richter feststellen, ob die Abwahl Brandners verfassungswidrig war oder nicht. Bereits jetzt verwiesen sie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen. Brandner werde ein Posten verweigert, der der AfD-Fraktion nach der Geschäftsordnung zustehe. Eine effektive Opposition dürfe außerdem nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein, hieß es.

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