Steuern, Hochzeit, Beerdigung Das müssen Sie vor einem Kirchenaustritt im Saarland wissen

Service · Hunderttausende Menschen treten Jahr für Jahr sowohl aus der evangelischen als auch aus der katholischen Kirche aus. Ein Kirchenaustritt sollte allerdings wohl überlegt sein, denn es gibt einiges zu beachten. Wir erklären, was Sie beachten müssen und wie ein Austritt aus der Kirche funktioniert.

Kirchenaustritt im Saarland: Das sollten Sie wissen
Foto: dpa/Peter Kneffel

Das Saarland gilt als konservatives Bundesland, doch auch hier treten jedes Jahr Menschen aus der Kirche aus. 2019 waren es beispielsweise für das Bistum Trier im Saarland mehr als 5000 Menschen. Aus der evangelischen Kirche traten mehr als 1300 Personen aus. Viele Menschen versprechen sich von ihrem Kirchenaustritt Einsparungen bei der Steuer.

Wir erklären, welche Fallstricke es bei einem Kirchenaustritt gibt, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie im Saarland aus der Kirche austreten können.

Wie funktioniert der Kirchenaustritt im Saarland?

Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie einen Termin beim Standesamt in der Gemeinde vereinbaren, in der Sie als wohnhaft gemeldet sind. Sie können also nicht, einen Kirchenaustritt in Saarbrücken beantragen, wenn Sie beispielsweise in Überherrn wohnen. Das gilt sowohl für Mitglieder der katholischen Kirche als auch für Mitglieder der evangelischen Kirche.  Zu dem Termin müssen Sie persönlich erscheinen.

Alternativ ist es auch möglich, einen Kirchenaustritt über einen Notar schriftlich zu erklären. Dieser muss den Ihre Erklärung beglaubigen. Dann müssen Sie die Erklärung beim Standesamt ihrer Gemeinde einreichen.

Was benötigen Sie zum Kirchenaustritt im Saarland?

Für den Austritt aus einer Kirchengemeinde benötigen Sie fast keine Unterlagen. Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass genügt in der Regel beim Termin auf dem Standesamt.

Daneben sollten Sie am besten noch wissen, an welchem Datum Sie getauft wurden und wo. Sind Sie verheiratet und wünschen Sie eine Änderung der Religionszugehörigkeit auch der Eheurkunde, so müssen Sie auch dieses Dokument mitbringen.

Was kostet ein Kirchenaustritt im Saarland?

In einigen Bundesländern wie Bremen ist ein Austritt aus der Kirche kostenlos. In den meisten Bundesländern fallen allerdings Gebühren an. Im Saarland sind dies 32 Euro. Damit erhebt das Saarland mit die höchsten Gebühren. Einzig Bayern (35 Euro) und Baden-Württemberg mit bis zu 60 Euro sind teurer.

Wenn Sie ihren Kirchenaustritt über einen Notar erklären kommen zu den 32 Euro noch die Notarkosten hinzu. Diese können durchaus 80 Euro oder mehr betragen.

Kann ich auch online aus der Kirche austreten?

Nein. Im Saarland müssen Sie persönlich Ihren Kirchenaustritt erklären. Entweder über das Standesamt direkt oder einen Notar.

Können auch Kinder aus der Kirche austreten?

Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren können selbstständig entscheiden, ob sie aus der Kirche austreten möchten. Dazu bedarf es keiner Zustimmung der Eltern. Es gelten die oben erklärten Regeln. Über einen Kirchenaustritt von jüngeren Kindern entscheiden die Eltern. Allerdings müssen Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren dem ausdrücklich zustimmen.

Ab wann gilt der Kirchenaustritt?

Haben Sie ihren Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche erklärt, gilt dieser ab dem 1. des Folgemonats. Das Finanzamt wird von den Behörden automatisch benachrichtigt.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Kirchenaustritt?

Fast 300 Euro zahlen Mitglieder einer katholischen oder evangelischen Kirchengemeinde im Schnitt pro Jahr. Singles können dieses Geld mit einem Austritt sparen.  

Achtung: Bei Ehepartnern gelten besondere Bedingungen!

Des einen Freud des anderen Leid, könnte man im Fall von verheirateten Paaren sagen. Wenn Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber nur ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist, wird das sogenannte besondere Kirchengeld fällig. In der Praxis bedeutet dies, dass das Finanzamt den Betrag des Kirchengelds anhand des gemeinsamen Einkommens berechnet. So kann es vorkommen, dass Sie am Ende deutlich mehr Geld an die Kirche zahlen als vorher über die reguläre Kirchensteuer. Vor allem dann, wenn beide Paare unterschiedlich viel verdienen und die Person mit dem höheren Einkommen ausgetreten ist.

Die Höhe des besonderen Kirchengeldes ist gestaffelt. Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen bei 30 000 Euro bis 37 499 werden 96 Euro fällig. Bei 75 000 bis 87 499 Euro werden 540 Euro an Kirchengeld berechnet. In der höchsten Stufe sind es sogar 3600 Euro.

Vor einem Kirchenaustritt sollten Sie also berechnen, ob Sie dadurch als Ehepaar tatsächlich Geld sparen.

Gut zu wissen: Die Kirchensteuer lässt sich bei der Steuererklärung in vollem Umfang absetzen. Sie gehört zu den Sonderausgaben und wird wie Spenden behandelt.

Welche Nachteile hat ein Kirchenaustritt im Saarland?

Eine Exkommunikation aus der Kirche müssen Sie nach einem Austritt nicht befürchten. Sie gelten weiterhin als getauft. Dennoch hat Ihr Kirchenaustritt für künftige Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen Folgen.

1.      Taufe

Wollen Sie Ihr Kind taufen lassen, sollte ein Elternteil der Kirche angehören. Ist dies nicht der Fall, sollte dies zumindest für die Taufpaten gelten. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, darf allerdings selbst kein Taufpate mehr sein. Im Einzelfall entscheiden aber die Kirchengemeinden vor Ort.

2.      Hochzeit

Für eine kirchliche Trauung muss mindestens ein Partner der Kirche angehören. Laut dem katholischen Bistum Trier sind „religionsverschiedene Ehen“ möglich. Widerspruch dagegen kann nur vom Ortsordinarius eingelegt werden. Auch evangelische Trauungen sind möglich, wenn ein Partner weiterhin Mitglied ist.

Es gilt in beiden Fällen: „Konfessionslose oder Nichtchristen müssen nach der Kirchenordnung das christliche Verständnis des Partners von der Ehe achten und sich im Traugespräch dazu bereit erklären. Aber es werden ihnen keine religiösen Erklärungen abverlangt, die ihrer Überzeugung widersprechen.“

3.      Beerdigung

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie keine kirchliche Beerdigung bekommen. Es sei denn, sie haben vor ihrem Tod „Zeichen der Reue und Umkehr gezeigt“. Das gilt sowohl für die katholische Kirche als auch die evangelische Kirche Ausnahmen seien allerdings in Einzelfällen möglich.

Kann ich wieder in die Kirche eintreten?

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich und im Gegensatz zum Austritt auch kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. Lediglich ein Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin. Daneben benötigen Sie Ihre Taufurkunde und die Bescheinigung über den Kirchenaustritt. 

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