Verbesserungen für Verbraucher Internet, Bahnfahren, Pfändungskonto – was sich im Dezember ändert

Die Deutsche Bahn stellt ihren Fahrplan um und für Schuldner gibt es eine Verbesserung beim Bankkonto. Was sich im Dezember für Verbraucher ändert.

 Menschen steigen in einen ICE ein (Symbolbild): Die BahnCard wird ab Dezember teurer.

Menschen steigen in einen ICE ein (Symbolbild): Die BahnCard wird ab Dezember teurer.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Traditionell stellt die Deutsche Bahn im Dezember ihren Fahrplan um. Doch auch für Internetnutzer und Schuldner ändert sich ab Dezember einiges – hier bekommen Sie jetzt neue Rechte.

Deutsche Bahn wird teurer und stellt Fahrplan um

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.

Gleichzeitig erhöht die Bahn die Preise für Flextickets, Streckenzeitkarten und die verschiedenen BahnCard-Modelle – im Schnitt um 2,9 Prozent.

Langsames Internet? Diese Rechte haben Verbraucher ab Dezember

Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ können die Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall winkt dem Verbraucher außerdem eine Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.

Datenschutz im Internet soll verbessert werden

Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.

Verbesserte Kündigungsfristen bei Handyverträgen

Telekommunikationsverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

Ab Dezember gelten neue Regeln beim Pfändungsschutzkonto

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können. Auch der Freibetrag steigt leicht

Überprüfung von Firmen im Wettbewerbsregister

Firmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, können vom 1. Dezember an einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerbsregisters. Bestimmte Behörden sind künftig verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden. Zudem können Auftraggeber ab Dezember in der Datenbank recherchieren.

Silvester-Feuerwerk und Jahreswechsel

Die Bewohner des Inselstaates Samoa zwischen Neuseeland und Hawaii werden am 31. Dezember um 11 Uhr Mitteleuropäischer Zeit wieder die ersten sein, die den Beginn des neuen Jahres 2022 feiern. 13 Stunden später ist es in Deutschland soweit.

Ob wieder Straßenfeuerwerk für Jedermann möglich ist, ist noch unklar. 2020 wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland wegen Corona verboten, zusätzlich richteten manche Städte Verbotszonen ein. Auch im Saarland gab es diese im vergangenen Jahr. Dieses Jahr sollte das unbedingt wieder so sein, fordern Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und einige Ärzte. Eine Entscheidung dazu hat Saarbrücken aber noch nicht getroffen, wie die Stadt auch Anfrage der Saarbrücker Zeitung mitteilte.

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