Zusatzvertrag für Getränke sorgt für Ärger

Merzig. Sauer ist der junge Mann (Name ist der Redaktion bekannt) auf die Verantwortlichen seines Fitnessstudios Be Fit. Die wollen ihm nach seiner Ansicht einen Vertrag unterjubeln, durch den er zusätzlich zur Kasse gebeten wird - ohne vorher gefragt worden zu sein. Und das kann nicht sein, findet er

Merzig. Sauer ist der junge Mann (Name ist der Redaktion bekannt) auf die Verantwortlichen seines Fitnessstudios Be Fit. Die wollen ihm nach seiner Ansicht einen Vertrag unterjubeln, durch den er zusätzlich zur Kasse gebeten wird - ohne vorher gefragt worden zu sein. Und das kann nicht sein, findet er. "Ich will nichts trinken - weder kalorienarme Mineralgetränke noch stilles oder spritziges Mineralwasser", sagt er. 5.90 Euro soll er ab Februar für den Service berappen, den er gar nicht will.Diese Neuerung wurde in einem Brief, datiert auf den 16. Dezember, den Benutzern des Fitnessstudios angekündigt. "Bis Ende Januar", so ist in dem Schreiben zu lesen, können die Besucher des Studios "alle Getränke kostenlos testen". Dann werden die Benutzer des Studios zur Kasse geben, geht aus dem Anschreiben weiter hervor. Ausnahme: Es wird widersprochen. "Ich habe einen Vertrag über ein Training im Fitnessstudio abgeschlossen - nicht mehr und nicht weniger. Dann können die mir doch nicht einfach einen Zusatzvertrag aufzwingen" - eine Aussage, die weitere Gäste von Be Fit teilen.

In der Lokalredaktion gab es mehrere Beschwerden über diese Vorgehensweise der Verantwortlichen des Fitnessstudios. Die einhellige Meinung: Diese einseitige Vertragsänderung kann nicht rechtens sein. "Wir müssen doch zuvor gefragt werden, ob wir das wollen."

Auf SZ-Anfrage sagte Studioleiterin Hannah Spallek: "Die Mehrzahl unserer Mitglieder möchte diese Form für die Getränke nutzen." Seit 16. Dezember besteht nach ihren Worten die Möglichkeit, bis Ende Januar das Getränkeangebot kostenlos zu nutzen. "Dies wird in allen Studios auch rege angenommen." Das Schreiben an alle Mitglieder weise darauf hin, dass ab Februar abgebucht werde, wenn diesem Angebot nicht widersprochen werde. "Dies dient nur der Vereinfachung des gesamten Verwaltungsablaufs." Hannah Spallek: "Wer das Abo nicht möchte, muss es auch nicht bezahlen. Die Kündigung des Abos ist auch alle vier Wochen möglich. Für uns ist der Kunde immer noch König." Falls das Schreiben falsch verstanden worden sei, so sei dies sehr zu bedauern. "Des Weiteren wird dem Kunde eine kostenlose Trinkflasche zur Verfügung gestellt - bei Abschluss des Abos."

Für die beiden Juristinnen Désirée Fuchs und Eva Ludwig steht fest: "Es ist nicht rechtens, wenn ein Vetrag einseitig geändert wird", sagen die beiden Beraterinnen von der Verbraucherzentrale unisono auf Nachfrage der SZ.

Schweigen bedeutet nach ihren Aussagen grundsätzlich nicht, dass man mit der Vertragsänderung einverstanden ist. Trotzdem lautet ihr Rat: Widerspruch einlegen. Für den Fall, dass das Geld abgebucht werde, empfiehlt ein weiterer Jurist: "Die Betroffenen sollten zunächst selbst einen Brief schreiben, in dem sie das Geld binnen einer Woche zurückfordern. Wird die Pauschale nicht zurückerstattet, sollte ein Anwalt eingeschlatet werden."

"Viele wollen diese Form für Getränke nutzen." Studioleiterin Hannah Spallek

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