Damit es im Fitnessstudio keinen Ärger gibt

Merzig-Wadern · Fitnessstudios sind beliebt. Doch nicht immer läuft alles reibungslos. Am häufigsten beschweren Verbraucher sich über unerwartete Preiserhöhungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung. Die Verbraucherzentralen klären Fitnessstudionutzer über ihre Rechte auf und nehmen mit einer Umfrage die Studios genauer unter die Lupe. Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche Preiserhöhung?

Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und in zahlreichen Fällen zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit, oft auch vor Gericht. "Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt", sagt Eva Ludwig, Juristin der Verbrauchraucherzentrale des Saarlandes.

Getränkeverbot nicht rechtens

Das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, sei beispielsweise nicht rechtens. "Auch wenn Studiobetreiber etwas anderes behaupten: Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden", betont Ludwig. Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit könne ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. "Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden", sagt die Juristin. Wichtige Gründe könnten etwa eine schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein.

vz-saar.de/fitnessstudio

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