Walter H. bleibt weiter in der Merziger Forensik

Saarbrücken/Merzig. Der ehemalige Gewaltverbrecher Walter H. bleibt weiter in der Merziger Forensik. Das Landgericht Saarbrücken verlängerte seine Unterbringung in der Einrichtung bis zum 1. März 2013. Das Gericht geht davon aus, dass von Walter H. "weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Gewalttaten zu erwarten" seien

 Der frühere Gewalttäter Walter H. mit seinem Anwalt Michael Rehberger (r.). Foto: Becker & Bredel

Der frühere Gewalttäter Walter H. mit seinem Anwalt Michael Rehberger (r.). Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken/Merzig. Der ehemalige Gewaltverbrecher Walter H. bleibt weiter in der Merziger Forensik. Das Landgericht Saarbrücken verlängerte seine Unterbringung in der Einrichtung bis zum 1. März 2013. Das Gericht geht davon aus, dass von Walter H. "weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Gewalttaten zu erwarten" seien. Die Forensik sei eine im Sinne des Therapieunterbringungsgesetzes geeignete Einrichtung.Der Rechtsanwalt von Walter H., Michael Rehberger, kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) einzulegen. Seiner Meinung nach ist die Entscheidung des Landgerichts "von politischer Einflussnahme geprägt". Eine Unterbringung in Merzig sei nicht rechtens, weil sein Mandant nie in der Sicherungsverwahrung gewesen sei. Daher sei das Gesetz, auf das sich das Gericht stütze, nicht anwendbar.

Rehberger verwies zudem darauf, dass sich sein Mandant in der Zeit zwischen seiner Freilassung aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2010 und seiner aufgrund des neuen Therapieunterbringungsgesetzes erfolgten Einweisung in die Merziger Forensik im September 2011 "ein relativ normales Leben geführt" habe. Insbesondere habe er keinen Schluck Alkohol getrunken. Der Direktor des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychatrie in Homburg, Professor Michael Rösler, habe vor diesem Hintergrund und angesichts des Alters seines Mandanten eine "deutliche Verbesserung" bei diesem festgestellt. Das zeige, dass von Walter H. keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgehe. Außerdem sei die Merziger Forensik als Unterbringungsort ungeeignet, da es sein Mandant dort mit Leuten zu tun habe, mit denen er schon in der Vergangenheit nicht zurecht gekommen sei.

Innenminister Stephan Toscani (CDU) erklärte hingegen, die Entscheidung des Landgerichts und die Einschätzungen der Gutachter hätten erneut die Überzeugung des Innenministeriums bestätigt, dass von Walter H. "weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten gegen andere Menschen zu erwarten" seien, die "mit erheblichen seelischen und körperlichen Schäden für die Opfer verbunden" wären. Das Urteil des Gerichts zeige damit, dass es richtig gewesen sei, Walter H. von Mai 2010 bis September 2011 rund um die Uhr polizeilich zu überwachen. Toscani fügte hinzu, sein Dank gelte allen Polizisten, "die mit ihren Kontrollen über ein Jahr lang für Sicherheit gesorgt und so Schlimmeres verhindert haben". nof

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