Urteil: Hauseigentümer darf nicht mehr als vier Terrier halten

Koblenz. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz darf ein Hauseigentümer auf seinem Grundstück nicht mehr als vier Yorkshire-Terrier halten. Die Bauaufsichtsbehörde habe die Zahl der Hunde, die in dem Wohngebiet am Ortsrand gehalten werden darf, entsprechend beschränken dürfen - so die Richter (Az.:1 K 944/10.KO)

Koblenz. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz darf ein Hauseigentümer auf seinem Grundstück nicht mehr als vier Yorkshire-Terrier halten. Die Bauaufsichtsbehörde habe die Zahl der Hunde, die in dem Wohngebiet am Ortsrand gehalten werden darf, entsprechend beschränken dürfen - so die Richter (Az.:1 K 944/10.KO).Die Kläger im konkreten Fall sind seit Dezember 2008 Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks am Rand einer Ortsgemeinde im Westerwaldkreis. In der Umgebung befinden sich mehrere Einfamilienhäuser. Auf dem Grundstück hielten die Kläger zeitweise zehn Yorkshire-Terrier und züchteten im geringen Umfang die Tiere. Spezielle bauliche Anlagen waren nicht vorhanden. Nach Beschwerden von Nachbarn untersagte der Westerwaldkreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden.

Diese Anordnung ist nach Ansicht der Koblenzer Richter rechtmäßig. Begründung: Die Haltung von zehn Yorkshire-Terriern auf dem Anwesen der Kläger sei eine nicht genehmigte Nutzungsänderung des Grundstücks. Sie überschreite das Maß der zulässigen Tierhaltung in einer durch Wohnnutzung geprägten Umgebung. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus. Dies passiere nicht nur am Tag, sondern auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Das gelte auch für die eher kleinen Yorkshire-Terrier, zumal deren Bellen als hochtonig einzustufen sei. Diese Hundehaltung verstoße gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort