Eigentümer haften für Abfallgebühren

Eigentümer haften für AbfallgebührenNeustadt. (dpa/tmn) Wohnungseigentümer haften dafür, dass die Abfallentsorgungsgebühren bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn eine Wohnung vermietet ist und der Mieter die Gebühren zahlen müsste. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor (Az.: 4 K 311/10.NW)

Eigentümer haften für AbfallgebührenNeustadt. (dpa/tmn) Wohnungseigentümer haften dafür, dass die Abfallentsorgungsgebühren bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn eine Wohnung vermietet ist und der Mieter die Gebühren zahlen müsste. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor (Az.: 4 K 311/10.NW). Keine Mietminderung wegen lärmender KinderBerlin. (dpa/tmn) Kleinkinder-Lärm muss von Mitbewohnern und Nachbarn in Mehrfamilienhäusern hingenommen werden. Sie haben kein Recht, die Miete zu mindern oder fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf (Az.: 409 C 285/08) hervor. Nachbarn hatten in einem Lärmprotokoll aufgeführt, dass die Kinder in der oben gelegenen Wohnung an 32 Tagen bis 22 Uhr gelärmt und nachts manchmal geweint hätten. Das Amtsgericht betonte, Kinder hätten einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Und dieser sei häufig mit Geräuschen wie Weinen und Schreien verbunden.

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