Unternehmer aus dem Saarland des Millionenbetruges angeklagt

Saarbrücken. Zwischen acht und achteinhalb Jahre wird ein saarländischer Unternehmer im Gefängnis verbüßen müssen, falls vor der Wirtschaftsstrafkammer eine Verständigung - Geständnis gegen Milde - zustande kommt. Mit gefälschten Leasingverträgen, Rechnungen und Bankauszügen soll der Inhaber mehrerer Unternehmen der EDV- und Büromaschinenbranche Kredite in Millionenhöhe erschwindelt haben

Saarbrücken. Zwischen acht und achteinhalb Jahre wird ein saarländischer Unternehmer im Gefängnis verbüßen müssen, falls vor der Wirtschaftsstrafkammer eine Verständigung - Geständnis gegen Milde - zustande kommt. Mit gefälschten Leasingverträgen, Rechnungen und Bankauszügen soll der Inhaber mehrerer Unternehmen der EDV- und Büromaschinenbranche Kredite in Millionenhöhe erschwindelt haben. Er wurde bereits im November verurteilt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft nachgelegt - ein weiteres Verfahren wegen Millionenbetruges läuft.Die Verfahrensbeteiligten bemühen sich darum, ein Gesamtpaket zu schnüren. Falls er gesteht, soll die Strafe für beide Verfahren nicht mehr als achteinhalb Jahre betragen. Hinzu kommt ein Betrag von einer Million Euro zu Gunsten der Betrugsopfer. Aufgebracht werden soll er von der Familie des Angeklagten. Sie sollen Immobilien in dieser Höhe der Konkursmasse zuführen. Immobilien, die vermutlich mit dem ergaunerten Geld beschafft wurden.

Das Gericht möchte zuvor den Marktwert prüfen lassen. Ein Makler soll ihn ermitteln. Ob der Transfer der Umsatzsteuer unterliegt, soll beim Steuerreferat des Finanzministeriums erfragt werden. Sollte eine Verständigung im Strafprozess zustande kommen, wäre auch eine notarielle Beurkundung der Grundstücksgeschäfte erforderlich. Bei dem Angeklagten wurde auch eine Reihe von Fahrzeugen sichergestellt. Für deren Unterstellung sind Kosten entstanden. Es ist zu prüfen, ob es sich um Verfahrenskosten handelt, die im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten aufgebürdet werden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. jht

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