Corona-Pandemie Kommt Rehberg-Klage nicht voran?

Bous · Wann der Antrag des Bouser Fachhändlers am OVG entschieden werden kann, ist derzeit nicht klar.

Timo Rehberg will seinen Computershop regulär öffnen dürfen.

Timo Rehberg will seinen Computershop regulär öffnen dürfen.

Foto: lx/Jörg O. Laux

Timo Rehberg betreibt in Bous einen Computerladen und hat gegen das Land geklagt, weil ihm die frühere Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) trotz Hygienekonzept verbot, sein Geschäft zu öffnen (die SZ berichtete). Derzeit darf er zwar wieder für Kunden nach vorheriger Anmeldung öffnen, aber das reicht ihm nicht. Der Einzelhandel lebe vom Laufkunden, betonte Rehberg bereits vergangene Woche gegenüber unserer Zeitung.

Per Eilantrag und Normenkontrollantrag hat er sich an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis mit seiner Klage gegen Ministerpräsident Tobias Hans als Vertreter des Saarlandes gewandt (die SZ berichtete).

Waren Rehberg und sein Anwalt schon beim ersten Schreiben vom OVG irritiert – das Gericht fragte darin nach, ob aufgrund der seit dem 1. März geltenden Änderungen der Verordnung das Verfahren als erledigt erklärt werden könne – so ist er vom jüngsten Schreiben vom 5. März schlichtweg entsetzt. Hier liest Rehberg: „(. . .) aufgrund der derzeitig hohen Eingangs- und Belastungssituation beim unter anderem für das Sachgebiet Seuchenrecht (sog. ‚Corona-Verfahren’) zuständigen 2. Senat des OVG des Saarlandes, die sich durch krankheitsbedingte Ausfälle verschärft hat, können leider aktuell ‚taggenaue’ Aussagen zu den Entscheidungszeitpunkten bei einzelnen derzeit anhängigen Anordnungsanträgen nach § 47 Absatz 6 VwGO überwiegend – aber nicht nur – aus dem Bereich des Einzelhandels, nicht mehr gemacht werden.“

Für Timo Rehberg ein Schock, schließlich sollte ein Eilantrag innerhalb weniger Tage bearbeitet sein, und ihn kostet laut eigener Aussage jeder verstrichene Tag, an dem er sein Geschäft nicht vernünftig öffnen kann, richtig Geld. Zwar schreibt das Oberverwaltungsgericht weiter, dass der besagte 2. Senat dies durchaus bedauere und ihm die Situation der Betroffenen bewusst sei, andererseits sei man aber angesichts „der bekannten stets kurzfristigen Änderungen der verordnungsrechtlichen Grundlagen in dem Bereich (§ 7 Abs. 3 VO-CP)“ dennoch bemüht, auch sein Verfahren möglichst kurzfristig zu erledigen.

Möglichst kurzfristig, so Timo Rehberg, sei das alles eh schon nicht mehr. Immerhin sind schon zwei Wochen seit seiner Antragstellungen ins Land gezogen. Auch erweckt das Schreiben, das als „elektronisch signiert“ daher kommt, den Eindruck, dass Rehberg wohl nicht der Einzige ist, der dieser Tage solche Post vom OVG bekommt.

Für Rehberg ist das nicht befriedigend, weshalb er sich nun per direktem Schreiben an den Ministerpräsidenten und das saarländische Justizministerium wendet. Der Stillstand in der Justiz sei für ihn als Steuerzahler nicht hinnehmbar, so Rehberg weiter. Weshalb er „höflichst um schnelle Aufrüstung der o.g. Abteilung“ bittet, um seinen Antrag hinsichtlich der Eile zeitnah zu erledigen.

Rehberg hatte seinen Fall unter anderem öffentlich gemacht, damit es ihm auch andere Einzelhändler gleichtun und gegen die VO-CP klagen. In den Sozialen Medien hat er derweil viel Zuspruch erhalten. Insofern ist nicht nur Rehberg gespannt, wie es weitergeht. Wir bleiben ebenfalls an der Sache dran.

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