Zweibrücker kommt wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis

Zweibrücken. Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist gestern ein 45-jähriger Zweibrücker vom Landgericht seiner Heimatstadt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte während des Prozesses die Taten vehement abgestritten. Die Richter glaubten, so die Begründung des Urteils, den beiden Opfern

Zweibrücken. Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist gestern ein 45-jähriger Zweibrücker vom Landgericht seiner Heimatstadt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte während des Prozesses die Taten vehement abgestritten. Die Richter glaubten, so die Begründung des Urteils, den beiden Opfern. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass diese den früheren Partner ihrer Mutter ohne Grund so massiv belasten würden. Auch in einem Gutachten geht eine Sachverständige davon aus, dass die Aussagen der Opfer "mit höchster Wahrscheinlichkeit" glaubwürdig seien. Es sei davon auszugehen, dass die beiden jungen Frauen die Vorfälle so erlebt hätten, wie sie es bei der Polizei und im Prozess schilderten.Demnach habe der Mann zwischen 1996 und 1997 in fünf Fällen an dem damals zehn Jahre alten Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen oder das Kind zu sexuellen Handlungen veranlasst. Er habe sich außerdem an ihrer Schwester vergangen: Von 2002 bis 2005 habe der Angeklagte an dem damals neun bis zwölf Jahre alten Mädchen vier Mal beischlafähnliche Handlungen vollzogen. Zur Anzeige kam es erst im Februar 2010, als die Mutter der Mädchen sich von dem Mann trennte.

Höhere Strafe gefordert

Das Strafmaß blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte gefordert, den 45-Jährigen viereinhalb Jahre hinter Gitter zu schicken. Richter Michael Schubert begründete dies damit, dass die Straftaten schon "sehr lange" zurücklägen. Eine Bewährungsstrafe sei aber nicht infrage gekommen. nob

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