Verfassungsgerichtshof verhandelt über Klage der SPD gegen Müller

Saarbrücken. Der saarländische Verfassungsgerichtshof verhandelt heute über die Verfassungsklage der SPD wegen angeblich unzulässiger Wahlwerbung der CDU-Landesregierung im Landtagswahlkampf 2009

Saarbrücken. Der saarländische Verfassungsgerichtshof verhandelt heute über die Verfassungsklage der SPD wegen angeblich unzulässiger Wahlwerbung der CDU-Landesregierung im Landtagswahlkampf 2009. Die SPD rügt, dass die Regierung damals durch Schreiben von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an die Landesdiener, eine Broschüre des Innenministeriums zur inneren Sicherheit und eine Anzeigenserie von Müller in Gemeindeblättern Werbung für die CDU gemacht habe. Damit habe die Regierung das "Verbot regierungsamtlicher Wahlwerbung" und die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt.Im Schreiben an die Landesbediensteten hatte Müller hervorgehoben, dass die Landesregierung seit dem Jahr 2000 - also seit Amtsübernahme der CDU - Personalbestand und Beförderungsbudget in der Landesverwaltung deutlich aufgestockt habe, nachdem es in den Jahren davor - also in der SPD-Ära - einen Personalabbau gegeben habe. Am Schluss seiner Schreiben fügte der kurz vor einer Landtagswahl stehende Ministerpräsident hinzu, er freue sich "auf die weitere Zusammenarbeit". In der Broschüre des Innenministeriums wurde ein ausdrücklicher Vergleich zwischen den Leistungen der "CDU-geführten Landesregierung" und denen der "SPD-Vorgängerregierung" hinsichtlich der Zahl eingestellter Polizeianwärter gezogen. In der Anzeigenserie des Ministerpräsidenten wird dieser mit den Worten zitiert: "Am 30. August wählen Sie einen neuen Landtag. Von Ihrer Einschätzung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann."

Die aktuelle von CDU, FDP und Grünen getragene Landesregierung ist indes der Ansicht, dass die damalige CDU-Alleinregierung nur sachlich über Tatsachen informiert habe. Insbesondere fehle die vom Bundesverfassungsgericht für die Feststellung eines Verfassungsverstoßes geforderte "ins Gewicht fallende Häufung und Massivität offenkundiger Grenzüberschreitungen". In ihrem Schriftsatz an den Verfassungsgerichtshof hebt die Regierung hervor, dass die SPD "nur wenige Maßnahmen" ihrer Öffentlichkeitsarbeit moniere, durch die zudem "kein nennenswerter Mittelaufwand" auf Kosten der Steuerzahler verursacht worden sei. Ferner machten die angegriffenen Textpassagen "nur untergeordnete Ausschnitte der Gesamtdarstellung" aus. Das Ergebnis der Landtagswahl sei dadurch nicht beeinflusst worden.

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