Hinschberger: CDU soll Geld zurückzahlen

Saarbrücken. Die verfassungswidrige Wahlwerbung der ehemaligen CDU-Alleinregierung im Landtagswahlkampf 2009 beschäftigt weiter die Parteien: Die FDP würde es als "gut befinden", wenn sich der Koalitionspartner CDU dazu entschließen könnte, angesichts der vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Wahlwerbung die Steuergelder an die Staatskasse zurückzuzahlen

Saarbrücken. Die verfassungswidrige Wahlwerbung der ehemaligen CDU-Alleinregierung im Landtagswahlkampf 2009 beschäftigt weiter die Parteien: Die FDP würde es als "gut befinden", wenn sich der Koalitionspartner CDU dazu entschließen könnte, angesichts der vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Wahlwerbung die Steuergelder an die Staatskasse zurückzuzahlen. Fraktionschef Horst Hinschberger sprach gestern vor der Landespressekonferenz von einem "Stück politischer Kultur". Grünen-Chef Hubert Ulrich erinnerte daran, dass die Saar-SPD Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eingeschaltet habe mit der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Erst wenn alle Fakten auf dem Tisch lägen, könne eine "faire Bewertung" des Vorganges vorgenommen werden. Für die CDU bekräftigte Klaus Meiser, dass er keinen Grund für Rückzahlungen sehe. Der saarländische Verfassungsgerichtshof habe in seiner jüngsten Rechtsprechung neue Maßstäbe gesetzt, die in einem früheren Urteil zum selben Thema noch nicht enthalten gewesen seien. Ganz anders sieht es die Opposition: Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine warf der damaligen CDU-Regierung vor, in unzulässiger Weise Steuergelder verschwendet zu haben. Die SPD hatte bereits vor Wochen Landtagspräsident Hans Ley (CDU) aufgefordert, die staatlichen Zuschüsse an die CDU so lange auszusetzen, bis der finanzielle Schaden fürs Land ausgeglichen sei. Hintergrund der Diskussion ist ein Verfassungsgerichtsurteil von Anfang Juli. Die Richter entsprachen einer Klage der SPD. Nach höchstrichterlicher Auffassung verstieß die Landesregierung mit verschiedenen Aktionen gegen das Gebot der Neutralität und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen. gp

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