Wahlwerbung: Meiser sieht keinen Grund für Rückzahlungen der CDU

Saarbrücken. CDU-Vizechef Klaus Meiser (Foto: SZ) hat die SPD-Forderung nach Sanktionen gegen seine Partei wegen verfassungswidriger Wahlwerbung im Landtagswahlkampf 2009 zurückgewiesen. Meiser sagte, es gebe keinen Grund für die CDU - wie von der SPD gefordert -, Steuergelder an die Staatskasse zurückzuzahlen

Saarbrücken. CDU-Vizechef Klaus Meiser (Foto: SZ) hat die SPD-Forderung nach Sanktionen gegen seine Partei wegen verfassungswidriger Wahlwerbung im Landtagswahlkampf 2009 zurückgewiesen. Meiser sagte, es gebe keinen Grund für die CDU - wie von der SPD gefordert -, Steuergelder an die Staatskasse zurückzuzahlen. Zwar habe der Verfassungsgerichtshof der damaligen CDU-Landesregierung verfassungswidrige Wahlwerbung attestiert. Er habe dabei allerdings neue Maßstäbe gesetzt, die noch nicht in einem früheren Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum selben Thema enthalten gewesen seien. Die CDU-Regierung habe sich "auf dem Boden der bisherigen Rechtsprechung rechtmäßig" verhalten, unterstrich Meiser. Dem widersprach SPD-Chef Heiko Maas (Foto: Dietze). Er sagte, der Verfassungsgerichtshof habe die Wahlwerbung der CDU-Regierung "auf der Basis der damals geltenden Gesetze geprüft" und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese "die Verfassung gebrochen" habe. Maas wies darauf hin, dass damit auch ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz im Raum stehe. Er fügte hinzu, derartige Verstöße seien inzwischen teilweise auch strafbewehrt. Zuständig hierfür sei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die SPD hat Lammert mittlerweile gebeten, Verstöße gegen das Parteiengesetz und Sanktionen gegen die CDU zu prüfen. Maas schloss weitere Schritte in der Angelegenheit nicht aus. Hintergrund für das Vorgehen der SPD ist ein Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofs, in dem dieser einer Klage der SPD stattgab. Nach höchstrichterlicher Auffassung verstieß die damalige CDU-Regierung im Landtagswahlkampf 2009 mit einer Broschüre zur inneren Sicherheit, einer Anzeigenkampagne in Gemeindeblättern und einem Brief von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an die Landesbediensteten gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen.

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