NPD verklagt CDU wegen unzulässiger Wahlpropaganda

Saarbrücken. Die NPD hat die CDU und die CDU-geführte Landesregierung wegen unzulässiger Wahlwerbung im Vorfeld der Landtagswahl 2009 vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verklagt

Saarbrücken. Die NPD hat die CDU und die CDU-geführte Landesregierung wegen unzulässiger Wahlwerbung im Vorfeld der Landtagswahl 2009 vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verklagt. Die rechtsextremistische Partei will von diesem festgestellt haben, dass die CDU der Landeskasse den Schaden ersetzen muss, der dieser durch unzulässige Wahlwerbung der CDU-Regierung für die Union entstanden sei. Die NPD sieht sich dadurch, dass dies bisher nicht geschehen ist, in ihrem Recht auf Chancengleichheit beeinträchtigt und will dies vom Verfassungsgericht bestätigt haben. Außerdem soll das Gericht nach dem Willen der NPD feststellen, dass die jetzige, von CDU, FDP und Grünen getragene Landesregierung sich rechtswidrig verhält, weil sie es bislang unterlässt, von der CDU eine Rückzahlung der Mittel zu verlangen, die die Regierung durch die unzulässige Wahlwerbung zugunsten der CDU aufgewendet hat.

Die SPD hatte bereits im Jahr 2009 die CDU-geführte Landesregierung wegen unzulässiger Wahlwerbung verklagt. Dieser Klage hatte das saarländische Verfassungsgericht im Juli 2010 stattgegeben und dabei festgestellt, dass die Regierung seinerzeit gegen das Gebot der Chancengleichheit der Parteien verstoßen hat. Daraufhin schaltete die SPD Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ein und bat diesen zu prüfen, ob die CDU dem Steuerzahler den durch die illegale Wahlwerbung der Regierung zu Gunsten der Christdemokraten entstandenen Schaden ersetzen muss. Die Sozialdemokraten bezifferten die Höhe dieses Schadens mit über 100 000 Euro. Die SPD-Abgeordnete Anke Rehlinger zeigte sich unterdessen verwundert darüber, dass die Prüfung durch Lammert immer noch nicht abgeschlossen sei. nof

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