Unterschiedliche Bußgelder in den Saar-Kommunen

Saarbrücken. Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes im Saarland sind die kommunalen Ordnungsämter zuständig, die ab dieser Woche mit den Kontrollen beginnen werden. Eine "Raucherpolizei", die nun jeden Abend durch die Gaststätten zieht, wird es aber nicht geben, teilten die Ordnungsämter der Kreisstädte mit. Vielmehr wird es stichprobenartige Kontrollen geben

Saarbrücken. Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes im Saarland sind die kommunalen Ordnungsämter zuständig, die ab dieser Woche mit den Kontrollen beginnen werden. Eine "Raucherpolizei", die nun jeden Abend durch die Gaststätten zieht, wird es aber nicht geben, teilten die Ordnungsämter der Kreisstädte mit. Vielmehr wird es stichprobenartige Kontrollen geben. Während der Öffnungszeiten der Ordnungsämter - meist bis 16 oder 18 Uhr - ist es auch möglich, Verstöße gegen das Rauchverbot direkt bei den Ämtern anzuzeigen. Außerhalb der Öffnungszeiten - also auch am Wochenende - sei die Polizei für das Aufnehmen der Verstöße zuständig, so die Ordnungsämter der Kreisstädte.Die Strafen für Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fallen regional unterschiedlich aus. In Saarbrücken und St. Wendel müssen Wirte beim ersten Verstoß gegen das Rauchverbot mit einem Bußgeld von zirka 100 Euro rechnen. Teurer wird es in Homburg, dort stehen 200 Euro Strafe an. Die Stadt Merzig zeigt Wirten beim ersten Verstoß die "gelbe Karte". Hier wird erst beim zweiten Verstoß ein Bußgeld von 30 Euro fällig.

Allgemein wird es zunächst keinen festen Bußgeldkatalog geben. Die Strafen sind individuell abhängig davon, wie groß der Gewinn des Wirtes durch den Verstoß gegen das Rauchverbot ist, wie groß sein Lokal ist, wie viele seiner Gäste rauchen und ob es ein vorsätzlicher Verstoß war.

Auch wer als Gast beim Rauchen erwischt wird, muss künftig zahlen. Je nach Stadt werden unterschiedliche Verwarngelder erhoben. Diese liegen zwischen fünf und 20 Euro in Saarbrücken und 20 bis 50 Euro in Saarlouis und St. Wendel. fre

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