Ordnungsämter müssen Rauchverbot auch abends überwachen

Saarbrücken. Das geltende Rauchverbot muss von den Ordnungsämtern in Städten und Gemeinden überprüft werden. Das geht aus einer Erklärung des Innenministeriums hervor. Die Überwachung gehöre "zu ihren ureigensten Aufgaben", heißt es dort. Unklar war bislang, was in den Abend- oder Nachtstunden gilt

Saarbrücken. Das geltende Rauchverbot muss von den Ordnungsämtern in Städten und Gemeinden überprüft werden. Das geht aus einer Erklärung des Innenministeriums hervor. Die Überwachung gehöre "zu ihren ureigensten Aufgaben", heißt es dort. Unklar war bislang, was in den Abend- oder Nachtstunden gilt. Das Ministerium schreibt dazu: "Die Ortspolizeibehörden sind dabei nicht an Dienststunden oder Wochenenden gebunden, ebenso wie etwa wenn es um Verstöße gegen örtliche Polizeisatzungen geht." Ortspolizeibehörden sind die Ordnungsämter.Die Polizeistreife sei nur gefragt, wenn objektiv eine Gefahr vorliege und "deren Abwehr durch andere zuständige Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich" sei. Beim Rauchen in Kneipen handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Vollzugspolizei entscheide dabei "nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie einschreitet oder nicht". Es werde demnach keine "Raucherpolizei" geben, ebenso wenig wie eine "Bonbonpapierwegwerfpolizei", so das Ministerium.

Die Fach- und Rechtsaufsicht im Bereich des Nichtraucherschutzes liege beim Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz. Dort hieß es gestern, dass damit die Überwachung des Vollzugs gemeint sei, etwa wenn es zu Streitfragen komme oder eine Gemeinde trotz Beschwerden über Raucher in Kneipen oder Restaurants untätig bleibe. Zudem seien beim bisherigen Nichtraucherschutzgesetz Ausnahmen zulässig gewesen. Das Ministerium habe entsprechende Auslegungsfragen geklärt. Mit dem absoluten Rauchverbot dürften diese allerdings entfallen. pg

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