Sulzbacher Stadtrat stimmt weiterem Arbeitsgerichtsprozess zu

Sulzbach · Einstimmig hat am Donnerstag der Sulzbacher Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung zugestimmt, dass die Verwaltung Berufung einlegt gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Saarbrücken. Es geht um Schadensermittlungskosten von rund 75 000 Euro, die die Stadt Sulzbach von einer ehemaligen Mitarbeiterin einfordert (SZ vom 24.

April). Diese war im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Saarbrücken zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt worden, weil sie Geld an der Stadtkasse vorbei in die eigene Tasche manövriert hatte. Die Verwaltung verlangte beziehungsweise verlangt aber nicht nur dieses Geld zurück, sondern auch die Kosten, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in Rechnung stellte, um unter anderem die Höhe des Schadens zu ermitteln. Beim Arbeitsgericht ist die Stadt Sulzbach vor wenigen Wochen abgeblitzt, so dass sich nun das Landesarbeitsgericht mit dem Fall beschäftigen wird.

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