Streit bei den Linken geht in die nächste Runde

Saarbrücken. Linken-Landeschef Rolf Linsler (Foto: dpa) hat angekündigt, dass die von der Bundesschiedskommission der Partei am Sonntag kassierten Änderungen der Landessatzung der Linken auf dem nächsten Bundesparteitag inhaltlich entsprechend in die Bundessatzung der Partei aufgenommen werden sollen

Saarbrücken. Linken-Landeschef Rolf Linsler (Foto: dpa) hat angekündigt, dass die von der Bundesschiedskommission der Partei am Sonntag kassierten Änderungen der Landessatzung der Linken auf dem nächsten Bundesparteitag inhaltlich entsprechend in die Bundessatzung der Partei aufgenommen werden sollen. Man werde entsprechende Anträge auf dem nächsten Bundesparteitag stellen, kündigte Linsler gestern vor der Landespressekonferenz an. Er verwies darauf, dass die angegriffenen Bestimmungen deshalb aufgehoben worden seien, weil sie im Widerspruch zur Bundessatzung stünden.

Das Parteigericht hatte am Sonntag unter anderem eine Satzungsänderung gekippt, wonach derjenige gegen die Parteiordnung verstößt und mit einem Ausschlussverfahren rechnen muss, der Medien dazu nutze, "die Partei Die Linke oder einzelne Mitglieder oder Mandatsträger zu diffamieren". Die nun aufgehobene Bestimmung sah des Weiteren vor, dass sich außerhalb der Parteiordnung stellt, "wer vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner weitergibt". Ferner hob das Parteigericht eine Bestimmung auf, wonach der Landesvorstand anordnen kann, dass Mitgliederrechte etwa zur Teilnahme an Parteiversammlungen "ruhen", noch bevor ein Ausschlussverfahren abgeschlossen ist.

Linsler kündigte des weiteren an, dass man laufende Parteiausschlussverfahren gegen einige Linken-Mitglieder, darunter den Kläger im Verfahren um die Änderungen der Landessatzung, Gilbert Kallenborn, weiterverfolgen werde. Darüber werde am Samstag verhandelt. Nach Angaben von Linsler soll Kallenborn aber nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er das Verfahren gegen die Satzungsänderungen angestrengt hatte. Es gehe vielmehr darum, dass bestimmte Parteimitglieder in ihren Äußerungen gegenüber Medien "übers Ziel hinausschießen" und dem Ansehen der Partei schadeten. Im Übrigen habe man die vom Landesparteitag am 14. November beschlossenen Satzungsänderungen gerade deshalb, weil sie angefochten wurden, bisher nicht angewandt.

Kallenborn bestreitet dies. Er moniert, dass sein Anwalt Martin Schmidt, der der CDU angehöre, wegen einer damals beschlossenen Satzungsänderung in den vergangenen drei Monaten keine Akteneinsicht habe nehmen können. Eine der beschlossenen Satzungsänderungen hatte bestimmt, dass Beistände in Verfahren vor der Landesschiedskommission "nicht Mitglied einer anderen Partei sein dürfen".

Kallenborn hatte am 9. Februar bereits einen Beschluss der Bundesschiedskommission erwirkt, in der die meisten Mitglieder der Landesschiedskommission der Saar-Linken im Verfahren um die Satzungsänderungen für befangen und die Kommission somit für "beschlussunfähig" erklärt wurden. Die Bundesschiedskommission begründete dies in ihrem Entscheid damit, dass sechs von acht Mitgliedern der Landesschiedskommission am Zustandekommen der Satzungsänderungen selbst beteiligt gewesen seien und somit hinsichtlich einer Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit "nicht völlig unvoreingenommen urteilen könnten".

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