Straßenräuber muss in geschlossene Psychiatrie

Saarbrücken/Neunkirchen. Das Landgericht hat einen 22-Jährigen vom Vorwurf des zweifachen Raubes freigesprochen. Die Richter hielten den Drogenkonsumenten und seelisch Kranken für schuldunfähig. Weil weitere Straftaten zu befürchten seien, wurde seine Unterbringung in der geschlossenen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig angeordnet. Der 22-Jährige überfiel zwei Neunkircherinnen

Saarbrücken/Neunkirchen. Das Landgericht hat einen 22-Jährigen vom Vorwurf des zweifachen Raubes freigesprochen. Die Richter hielten den Drogenkonsumenten und seelisch Kranken für schuldunfähig. Weil weitere Straftaten zu befürchten seien, wurde seine Unterbringung in der geschlossenen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig angeordnet.Der 22-Jährige überfiel zwei Neunkircherinnen. Zur Tatzeit war er Patient in einer offenen Klinik für Psychiatrie. Er nimmt seit früher Jugend Drogen, anfangs nur Marihuana, später kam Amphetamin hinzu. Inzwischen leidet er an Schizophrenie und epileptischen Anfällen. Auch im Krankenhaus konsumierte er Drogen. Seine Mutter berichtete als Zeugin vor Gericht, dass die Dealer vor der Klinik ihren Geschäften nachgingen. Sie habe die Polizei informiert, doch es habe geheißen, man könne nichts machen.

Eine Gutachterin hält den Angeklagten für vermindert schuldfähig und geht von Wiederholungsgefahr aus. Verminderte Schuldfähigkeit bedeutet Strafmilderung. Doch Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht gingen einen Schritt weiter. Zu Gunsten des Angeklagten gingen sie von vollkommener Schuldunfähigkeit aus. Und ohne Schuld gibt es keine Strafe. Unterschiedlich bewerteten Staatsanwalt und Verteidiger aber die Gefährlichkeitsprognose. Die Einweisung solle zur Bewährung ausgesetzt werden, meinte der Verteidiger. Staatsanwalt und Gericht folgten dem nicht. Der Zustand des 22-Jährigen erfordere eine konsequente Behandlung, die nur in der geschlossenen Psychiatrie möglich sei. jht

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