Landtag Regierung geht Reform von Landesdenkmalschutz-Gesetz an

Saarbrücken · In erster Lesung hat der Landtag gestern mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD die Reform des Landesdenkmalschutz-Gesetzes auf den Weg gebracht. Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) hatte ein neues Gesetz angeregt.

Zwölf Jahre nach der letzten Reform sei eine Neuordnung nötig, auch weil damals das sogenannte Vieraugen-Prinzip abgeschafft worden war. Seitdem kann das Landesdenkmalamt allein über die Zukunft von Denkmälern entscheiden. Das will Commerçon nun ändern. Während das Landesdenkmalamt bislang Stabsstelle im Ministerium war, soll es nun eine eigene Fachbehörde werden – und der Oberaufsicht des Bildungsministeriums unterstellt werden. Commerçon wäre damit oberster Denkmalschützer und hätte in Streitfällen das letzte Wort. In dem Gesetzentwurf heißt es entsprechend: „Das Landesdenkmalamt entscheidet bei Erhaltungs- und Umnutzungsmaßnahmen an überregional bedeutenden Baudenkmälern und Abbruchanträgen in Abstimmung mit der Obersten Denkmalbehörde. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Oberste Denkmalbehörde nach erneuter Anhörung des Landesdenkmalrates.“ Linke und AfD kritisierten an dem neuen Modell unter anderem eine mangelnde Beteiligung der Kommunen.

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