Kritik des Landesrechnungshofs Liegewiese an Neunkircher Bliesterrassen wird Hundetoilette

Saarbrücken/Neunkirchen · Der Rechnungshof des Landes hat Mängel bei dem Millionen-Projekt aufgedeckt.

 Fehlende Barrierefreiheit sowie vergaberechtliche Verstöße beim Bau der Bliesterrassen in Neunkirchen moniert der Landesrechnungshof.

Fehlende Barrierefreiheit sowie vergaberechtliche Verstöße beim Bau der Bliesterrassen in Neunkirchen moniert der Landesrechnungshof.

Foto: Marc Prams/SZ/Marc Prams

Den Kopf gewaschen hat jetzt der Landesrechnungshof des Saarlandes der Stadtverwaltung von Neunkirchen und dem Saar-Bauministerium als Mitfinanzier wegen der Baumaßnahme „Bliesterrassen“. Auch die alte Eisenstadt gestaltet, dem Beispiel „Stadtmitte am Fluss“ in Saarbrücken folgend, die Ufer des kleinen Flusses Blies zu einem innerstädtischen Erholungsraum um. Der Landesrechnungshof, der die Baumaßnahmen 2015/16 unter die Lupe nahm, fand eine erkleckliche Anzahl von Mängeln und Fehlern, die die Neunkircher Stadtverwaltung bei diesem Millionen-Projekt zu verantworten habe. „Es wurden verschiedene vergaberechtliche Verstöße festgestellt“, sagte der Präsident des Rechnungshofs, Klaus Schmitt, jetzt vor Medienvertretern in Saarbrücken. Planungsleistungen seien trotz Überschreitung des EU-Schwellenwertes „freihändig und ohne Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens“ in Auftrag gegeben worden. Mehrere kleinere Bau- und Lieferaufträge seien sogar ganz ohne schriftlichen Auftrag und ohne die Einholung von Vergleichsangeboten an Firmen gegangen.

Zudem übten die Rechnungshofprüfer scharfe Kritik an der Bauausführung. Übergangsbereiche von neu angelegten und bisherigen Bauten seien an vielen Stellen „städtebaulich unbefriedigend gelöst und gesetzte Projektziele nicht erreicht“ worden. „Das Projektziel, zur Nah­erholung ein zentrales Grünband entlang der Blies zu schaffen und dieses an zentralen Stellen mit der Innenstadt zu verknüpfen, hat der Rechnungshof, was den ersten Bauabschnitt angeht, als verfehlt angesehen“, rügte Schmitt die Projektumsetzung der Stadt Neunkirchen unter Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD) scharf. Zwar sei im Kernbereich mit der Bepflanzung und der „sogenannten Liegewiese“ eine gewisse Aufwertung erreicht worden. Dieser „geringe Grüngürtel“ reiche aber bei Weitem nicht aus, um ein Umfeld für ein attraktives, städtisches Wohnen zu ermöglichen und die Dichte der umgebenden und versiegelten Bebauung auszugleichen. „Auch dürfte die Liegewiese letztlich wohl vor allem als Hundetoilette missbraucht werden“, stellte Schmitt fest.

Zudem müssten Rollstuhlfahrer, Rollator-Benutzer und Familien mit Kinderwagen einen Umweg von 1,5 Kilometern (hin und zurück) in Kauf nehmen, um zur unteren Ebene an der Blies zu gelangen. Der Aspekt der Barrierefreiheit sei bei diesem zentralen, von Land und Bund bezuschussten Vorzeigeprojekt „nur sehr unzureichend berücksichtigt“ worden, schrieben die Prüfer der Neunkircher Stadtverwaltung ins Stammbuch. Sparsam sei die Stadt auch nicht mit den Mitteln verfahren. Sie hätte auf eine „Vielzahl von Sonderstufen und Einzelelementen bei den Treppen und der Sitzstufenanlage sowie auf die Überbreite bei den Sitzstufen“ verzichten müssen, hieß es.

Die Stadtverwaltung habe eingeräumt, dass sie künftig bei freihändiger Vergabe auf eine schriftliche Auftragserteilung „achten“ werde, so die Rechnungshofprüfer. Den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sieht die Stadtverwaltung dagegen als „beachtet“ an. Dass eine innerstädtische Grünfläche leider oftmals als Hundetoilette missbraucht werde, lasse sich im Übrigen nicht ausschließen, habe die Stadtverwaltung mitgeteilt, hieß es vom Rechnungshof. Die Anlage von Rampen für die Barrierefreiheit war der Stadt zu teuer. Aus Sparsamkeitsgründen habe man darauf verzichtet, gab die Stadtverwaltung demnach zu.

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