Internet Impressum in sozialen Medien ist bald Pflicht

Saarbrücken · Die Landesmedienanstalt will Verstöße auf Internetseiten und Facebook-Profilen konsequent ahnden – das kann teuer werden.

Die Schonzeit ist vorbei: Internetseiten, Facebook-Profile, Blogs, Online-Shops oder Fan-Seiten müssen vom 1. Januar 2019 an zwingend mit einem Impressum gekennzeichnet sein – andernfalls drohen Strafen. Die Landesmedienanstalt (LMS) will Verstöße konsequent ahnden. „Verstöße gegen die Impressumspflicht werden durch die LMS genau so konsequent geahndet wie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch die zuständigen Polizeibehörden“, erklärt Jörg Ukrow, Vize-Direktor der LMS. Auch der digitale Verkehr habe Regeln, die inzwischen bekannt seien und an die sich jeder zu halten habe, der im Internet Verkehrsteilnehmer sei. Rein private Facebook-Profile benötigen kein Impressum. Dies kann aber schon anders aussehen, wenn jemand sein privates Profil nutzt, um regelmäßig gewerbliche Inhalte Dritter zu teilen. Die LMS empfiehlt auch Gruppen bei Facebook, ein eigenes Impressum anzulegen, da die Gruppenseite aus ihrer Sicht ein eigenes Medienangebot darstellt.

Sinn der Impressumspflicht sei es, eine Anbietertransparenz zu schaffen und damit auch das Vertrauen in die Kommunikation über das Internet zu stärken, so Ukrow. Erst die Bekanntgabe der Informationen im Impressum mache die Durchsetzung von Ansprüchen Privater gegenüber dem Anbieter sowie eine staatliche Rechtsdurchsetzung möglich.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Die LMS kann bei einfach gelagerten Fällen ein Verwarngeld bis höchstens 55 Euro aussprechen. Der vom Gesetzgeber festgelegte Rahmen zur Ahndung von Verstößen reicht allerdings bis zu maximal 50 000 Euro. „Die LMS wird insbesondere mit Verwarngeldern auf eine konsequente Beachtung bestehender Pflichten im Internet hinwirken“, betont Ukrow.

Die Landesmedienanstalt bietet im Internet einen Leitfaden zur Impressumspflicht in sozialen Medien und auf Webseiten zum Herunterladen an:
www.lmsaar.de/regulierung/aufsicht/
impressumskontrolle

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort