Frau Hubig und Herr Sauer sind verheiratet

Eppelborn. Waltraud Hubigs Ehemann heißt Kuno Sauer. Die beiden tragen einen Ehering, haben sich aber gegen einen gemeinsamen Namen entschieden. Was heute zwar selten, aber nicht mehr exotisch ist, war vor 20 Jahren noch ein Aufreger.Seit April 1991 besteht die Möglichkeit, dass Eheleute weder einen gemeinsamen Namen annehmen noch einen Doppelnamen führen

 Wenn Paare heiraten, dürfen seit 1991 beide Partner ihren Nachnamen behalten. Foto: dpa

Wenn Paare heiraten, dürfen seit 1991 beide Partner ihren Nachnamen behalten. Foto: dpa

Eppelborn. Waltraud Hubigs Ehemann heißt Kuno Sauer. Die beiden tragen einen Ehering, haben sich aber gegen einen gemeinsamen Namen entschieden. Was heute zwar selten, aber nicht mehr exotisch ist, war vor 20 Jahren noch ein Aufreger.Seit April 1991 besteht die Möglichkeit, dass Eheleute weder einen gemeinsamen Namen annehmen noch einen Doppelnamen führen. Auch nach der Eheschließung kann, was den Namen angeht, alles beim Alten bleiben. "Wir wollten keinen gemeinsamen Namen, wir waren ja unter unseren Namen bekannt und zufrieden damit", erklärt Waltraud Hubig aus dem Eppelborner Ortsteil Dirmingen, die am 30. April 1991 als erste Saarländerin vom geänderten Namensrecht Gebrauch machte. Ihr Mann hatte im Radio von der neuen Möglichkeit erfahren und spontan eine Hochzeit vorgeschlagen. Ohne die Änderung des Namensrechts hätten die beiden wohl nicht geheiratet.

Vor 20 Jahren sorgte die so genannte getrennte Namensführung vor allem für viele irritierte Blicke. "Die meisten waren damals einfach verwirrt, weil sie noch nichts von der Möglichkeit wussten", sagt die 53-jährige Bürokauffrau. "Da wurde aus mir schnell Frau Sauer, Frau Hubig-Sauer oder aus meinem Mann Herr Hubig." Erklären müsse sie die unterschiedlichen Namen jedoch auch heute noch recht häufig. Die Reaktionen seien jedoch heute weniger irritiert als noch vor 20 Jahren.

Waltraud Hubig und Kuno Sauer bleiben jedoch die Ausnahme. Nach Auskunft des Standesamts in Saarbrücken entscheiden sich mehr als 70 Prozent der Ehepaare für einen gemeinsamen Familiennamen, deutlich unter zehn Prozent behalten, wie Waltraud Hubig, den Namen, den sie vor der Eheschließung hatten, bei. Bei etwa 20 Prozent der Ehen entscheide sich das Paar für einen Doppelnamen.

"Hätten wir gemeinsame Kinder wäre das sicher auch etwas anderes gewesen. Dann hätten wir wahrscheinlich auch einen gemeinsamen Namen gewählt", meint Waltraud Hubig heute. Kinder, deren Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen haben, tragen dann den Namen eines Elternteils, ein Doppelname für das gemeinsame Kind ist nicht möglich. Nach einer Eheschließung steht es den Paaren jedoch offen bei zunächst getrennter Namensführung später einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen.

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