Abgewählter Bürgermeister Stengel erhält 70 Prozent des Ruhegehalts

Saarlouis. Nach seiner Verurteilung wegen Besitzes von Kinderporno-Bildern und der Abwahl als Bürgermeister von Schiffweiler bekommt Wolfgang Stengel (48) weiterhin 70 Prozent seines Ruhegehaltes. Das gilt bis Ablauf seiner ursprünglichen Amtszeit 2014. Mit diesem Ergebnis endete am Freitag ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis

Saarlouis. Nach seiner Verurteilung wegen Besitzes von Kinderporno-Bildern und der Abwahl als Bürgermeister von Schiffweiler bekommt Wolfgang Stengel (48) weiterhin 70 Prozent seines Ruhegehaltes. Das gilt bis Ablauf seiner ursprünglichen Amtszeit 2014. Mit diesem Ergebnis endete am Freitag ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Dort hatte das Landesverwaltungsamt versucht, dem Bürgermeisters a. D. das Ruhegehalt komplett aberkennen zu lassen.Der SPD-Politiker war 2006 gewählt worden. Später wurden bei einer bundesweiten Aktion gegen Kinderpornografie im Internet entsprechende Bilder auf seinem privaten Laptop entdeckt. Stengel wurde vorläufig suspendiert und 2009 wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze) verurteilt. Im Anschluss wurde er abgewählt, sein Ruhegehalt vorerst um 30 Prozent auf etwa 2500 Euro im Monat gekürzt. Dabei bleibt es nun. Nach Ansicht der Richter hat Stengel durch die Straftaten seine Dienstpflichten als Bürgermeister verletzt. Dieses Dienstvergehen sei aber im konkreten Fall nicht so schwerwiegend, dass es den kompletten Wegfall des Ruhegehaltes rechtfertige. wi

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