Laut Zoll Steuerverstöße in saarländischen Shisha-Bars häufen sich

Saarbrücken · Zöllner sehen im Saarland verstärkt Steuerverstöße im Umgang mit Wasserpfeifentabak.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Fabian Nitschmann

Wie das Hauptzollamt in Saarbrücken am Freitag mitteilte, wurden in den vergangenen Monaten 320 Kilogramm Wasserpfeifentabak aus dem Verkehr gezogen, weil sich Betreiber von Shisha-Bars nicht an das Steuerrecht gehalten hatten. Zuletzt seien am Dienstag in einer Shisha-Bar in Saarbrücken 27 Kilogramm Tabak sichergestellt worden. Dabei seien die Steuerzeichen an den Tabakdosen gefälscht, nicht vorhanden oder falsch angebracht gewesen.

Gegen einen 27-Jährige wurde nach Angaben des Zolls ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet. Ein Steuerhehler ist, wer nicht versteuerten Tabak ankauft, absetzt oder anderen dabei hilft. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Die Höhe der Steuer ist abhängig von dem Einzelhandelspreis, beträgt aber laut Zoll mindestens 22 Euro pro Kilogramm. Der portionsweise Verkauf von Tabak, beispielsweise zum Rauchen einer Wasserpfeife in einer Shisha-Bar, sei verboten und könne mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

(dpa)
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