Verdacht der Geldwäsche Staatsanwalt ermittelt gegen SPD-Abgeordneten Heckmann

Sulzbach · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt wegen Verdachts der Geldwäsche gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Dieter Willi Heckmann (59) aus Sulzbach. Dies bestätigte Pressestaatsanwalt Mario Krah auf Anfrage unserer Zeitung.

 Der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Willi Heckmann steht unter Verdacht der Geldwäsche.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Willi Heckmann steht unter Verdacht der Geldwäsche.

Foto: Peter Diersch/SPD-Fraktion

Heckmann ist SPD-Kandidat bei den Bürgermeisterwahlen am 26. Mai in seiner Heimatstadt Sulzbach. Seine Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits durch den Landtag aufgehoben.

Hintergrund der Ermittlungen ist eine Bareinzahlung, die der Politiker am 28. Dezember 2018 bei der Sulzbacher Filiale der Sparkasse Saarbrücken tätigte. Damals legte er 76 400 Euro bar auf den Kassentisch. Das Geld sollte angeblich auf einem Tagesgeldkonto gutgeschrieben werden, für das Heckmann wiederum verfügungsberechtigt werden sollte. Bei der routinemäßigen und nach dem Geldwäschegesetz vorgesehenen Rückfrage nach der Herkunft des Betrages soll der Parlamentarier sich in Widersprüche verwickelt haben, woraufhin die Bank eine entsprechende Verdachtsanzeige bei den Ermittlungsbehörden erstattete.

Nach Informationen unserer Zeitung war Heckmann für diese Woche zu einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft geladen. Vor diesem Termin meldete sich sein Verteidiger, der Saarbrücker Rechtsanwalt Fred Valentin, per Schriftsatz und machte detaillierte Angaben, woher das Geld stammen soll. Demnach habe sein Mandant den Betrag von einer fast 90 Jahre alten nahen Angehörigen übernommen, die diese hohe Summe in ihrem Haushalt versteckt hatte.  Die Frau habe Heckmann das Geld anvertraut, damit es sicher für sie verwahrt werde. Dies habe sie zwischenzeitlich auch schriftlich bestätigt. Sie will die Summe im Laufe ihres Lebens angespart haben.

Rechtsanwalt Fred Valentin: „Aus meiner Sicht ist die Herkunft des Bargeldes gegenüber der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar dargelegt. Ich erwarte daher, dass die Ermittlungen gegen meinen Mandanten umgehend eingestellt werden.“

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