Schwieriger Einsatz Wenn Polizisten zur Schusswaffe greifen

Regionalverband · Mit zunehmender Population von Wildtieren, wie Reh, Fuchs oder Wildschwein, steigt auch die Zahl der Wildunfälle. Mit einem Fangschuss werden schwer verletzte Tiere danach vor Ort von ihrem Leiden erlöst.

 Dieses Schild wurde nach einem Wildunfall zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer aufgestellt.

Dieses Schild wurde nach einem Wildunfall zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer aufgestellt.

Foto: dpa/Susann Prautsch

Gerade im Morgengrauen und in der Dämmerung kommt es auch in unserer Region immer wieder zu Wildunfällen. Wenn dabei Tiere schwer verletzt werden, hilft oft nur noch der sogenannte Fangschuss. Den setzen oftmals dann Polizeibeamte.

In den vergangenen drei Jahren musste die Polizei insgesamt 655 Tiere töten, wie das Landespolizeipräsidium (LPP) auf SZ-Anfrage mitteilt. Im Jahre 2016 gab es im gesamten Saarland 211 Fälle, 2017 waren es 166 und im vergangenen Jahr den Angaben zufolge 278. Eine separate Auswertung der Statistik für den Regionalverband ergab folgende Zahlen: 2016 insgesamt 40 Fälle, 2017 dann 26, und voriges Jahr wurden 45 Tiere von Beamten erschossen.

 Der Sulzbacher Revierförster Nils Lesch.

Der Sulzbacher Revierförster Nils Lesch.

Foto: Iris Maria Maurer

Weiter erklärt das LPP dazu: „Eine Tötung von Tieren durch Polizeivollzugsbeamte (PVB) mittels Dienstwaffe erfolgt in der Regel nach Wildunfällen, bei denen das Tier schwer verletzt worden ist. Zur Vermeidung von unnötigem Leiden des schwer verletzten Tieres kommt es dann zum Schusswaffeneinsatz gegen das Tier. Bei den getöteten Tieren handelt es sich in der Regel um Wild, das heißt Rehe und Wildschweine sowie Füchse. Daneben werden bei Unfällen auch Haustiere wie Katzen oder Hunde so schwer verletzt, dass sie zur Verkürzung des Leidens durch PVB getötet werden müssen.“ Dabei werde die Munition benutzt, mit der die Polizei standardmäßig ausgestattet ist.

Doch was tun mit dem Kadaver des erschossenen Tieres? Zumal es sich in der Regel um Wild handele, werde „der jeweilige Jagdausübungsberechtigte in Kenntnis gesetzt“. Dieser kümmere sich dann um die Entsorgung des Tierkörpers. Daneben würden Tierkörper auch durch die für die Beseitigung zuständige Behörde, zum Beispiel den Landesbetrieb für Straßenbau (bei Wildunfällen auf Autobahnen), geborgen und entsorgt.

Wenn ein Beamter oder eine Beamtin einem verletzten Tier den Fangschuss setzen musste, werden dafür nach Auskunft des LPP keine Kosten erhoben.

Nach weiterer LPP-Auskunft kam es bisher nicht vor, dass ein Polizist bei einem derartigen Einsatz verletzt wurde. Auch sind dem LPP keine besonderen Fälle bekannt, wonach zum Beispiel der Fangschuss nicht seine gewünschte Wirkung entfaltet habe.

Auch der Sulzbacher Revierförster Nils Lesch (sein Revier reicht von der Uni bis nach Spiesen-Elversberg) berichtet gegenüber der SZ davon, dass gerade zurzeit vermehrt Wildunfälle gezählt werden. Er rät dringend, ein angefahrenes, verletztes Tier „auf keinen Fall“ anzufassen oder gar in den Kofferraum zu legen, um es dann zum Tierarzt zu bringen. Diese Wildtiere seien den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, er bedeute nur noch weiteren Stress. Im übrigen erfülle das Mitnehmen von Tieren – gleichgültig ob lebendig oder tot – den Straftatbestand der Wilderei. Lesch empfiehlt unbedingt, nach einem Wildunfall das Tier in Ruhe zu lassen, sich nicht zu nähern oder es in den Wald zu verfolgen. Richtig sei es, die Polizei zu informieren, die die weiteren Schritte einleite. Schwer verletzte (blutende) Tiere würden vor Ort von Polizeibeamten mit einem Fangschuss von ihrem Leiden erlöst. Es komme aber nach einem Wildunfall auch vor, dass das verletzte Tier in den Wald flüchte. Dann würden Förster oder Jagdpächter das angefahrene Wild aufspüren und dann erlösen. Hierfür verwendeten Lesch und seine Kollegen die gängige Jagdmunition des Kalibers 308. Den Tierkadaver würden Mitarbeiter des Forsts unentgeltlich entsorgen. Lesch betont, dass Tiere, die sich Menschen nähern, nicht tollwütig sind. Die Tollwut gelte in Deutschland als ausgestorben, im Saarland habe es seit Mitte der 1990er Jahre keinen einzigen Fall von Tollwut gegeben.

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