Lärmschutz auf dem Prüfstand

Saarbrücken · Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz fordert das Land auf, sich in der nächsten Bundesratssitzung für eine Änderung der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen starkzumachen.

In einem Brief an Innenministerin Monika Bachmann hat Oberbürgermeisterin Charlotte Britz angeregt, dass das Land eine Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt. Das Land solle sich für die Initiative zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (BImSchV) einsetzen. Damit soll einer Verdrängung des Sports an den Rand der Städte entgegengewirkt werden. Über einen entsprechenden Antrag soll in der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, 11. Juli, entschieden werden.

Sportler auf Fußballplätzen und in Stadien, Besucher von Spielen und Wettkämpfen sowie Schwimmbadgäste erzeugen Lärm. Das führt zu Konflikten zwischen Sportlern, Fans und Anwohnern. Damit innerstädtische Sportanlagen weiter bestehen können, ist nach Angaben der Oberbürgermeisterin eine angemessene Regelung der Lärmschutzvorschriften nötig. Britz : "Das Sportangebot ist ein Beitrag zur Lebensqualität der Saarbrückerinnen und Saarbrücker. Zu Fuß erreichbare Sportanlagen gehören zur Grundausstattung einer Kommune." Besonders für Kinder und Jugendliche seien wohnungsnahe Sportanlagen wichtig, damit sie sich austoben können. Mannschaftssportarten wie Fußball und Basketball förderten zudem die soziale Kompetenz der jungen Sportler. "Und Fans wollen ihre Mannschaften bei Spielen unterstützen. Auch das gehört zu einer lebendigen Stadt", betont Britz .

Auch die Stadt Saarbrücken ist bei mehreren in der Innenstadt liegenden Sportanlagen wie dem FC Sportfeld und dem Stadion Kieselhumes Klageverfahren von Anwohnern ausgesetzt. Die Stadt versuche mit hohem technischen und organisatorischen Aufwand, den Bedürfnissen der Vereine und Anwohner gerecht zu werden. So wurde im Stadion Kieselhumes unter anderem die Lautsprecheranlage umgestellt. Dennoch sei es sehr schwer, die derzeitigen Grenzwerte in Innenstadtlage einzuhalten. Der Grenzwert in reinen Wohngebieten liegt bei 50 Dezibel (dBa). Das entspricht normaler Gesprächslautstärke.

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