Ärger über lauten Kinofilm – Behörde sieht keine Handhabe

Saarbrücken · SZ-Leserreporterin Doris Weishaupt will wissen, was man gegen zu hohe Kino-Lautstärke tun kann. Da es hierfür keine gesetzliche Vorgaben gebe, rät das Saar-Gesundheitsministerium zum Gespräch mit den Kinobetreibern.

Kürzlich besuchte Doris Weishaupt mit ihren Enkeln ein Saarbrücker Kino, um sich dort eine Komödie anzuschauen. "Die Begleitmusik zu diesem Film war so laut, dass ich am liebsten wieder gegangen wäre", sagt sie. Während sie sich Taschentuch-Fetzen in die Ohren gestopft habe, hätten die Kinder dies nicht getan. Mit der Frage "Gibt es eine Lautstärke-Regelung für Kinos ?" wandte sich die SZ-Leser-Reporterin an unsere Redaktion.

Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, erklärt, dass es diesbezüglich keine gesetzlichen Vorschriften gebe. Die so genannte "Dolby-Norm" sei lediglich eine Empfehlung an die Kino-Betreiber, wie laut ein Film sein sollte. Die Emissionsschutz-Vorschriften betreffen dagegen eher die Nachbarschaft und auch Arbeitsschutz-Regelungen würden in diesem Fall nicht greifen. Denn im Gegensatz zu anderen Arbeitsstätten wie zum Beispiel der Disco seien die Mitarbeiter im Kino nicht ständig einem hohen Lärmpegel ausgesetzt, sagte die Sprecherin.

Die Lautstärke sei zudem je nach Saalgröße und dessen Ausstattung sehr unterschiedlich. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Normen sei der Hinweis der SZ-Leserin für das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auch kein Anlass, tätig zu werden und mit speziellen Messgeräten den Schallpegel zu überprüfen. Da sich die Besucher freiwillig der Lautstärke aussetzen, könne das Ministerium den Bürgern nur raten, mit den Kino-Betreibern zu sprechen und diese zu bitten, den Ton leiser zu stellen, so Schorr. Gerade bei Familien-Filmen dürften die Kunden diesbezüglich eine gewisse Sensibilität erwarten.

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