Kein Girokonto für eine Wohnsitzlose

Saarbrücken · Ein Girokonto ist die Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Doch trotz aller gesetzlichen Normen ist es einer Leserreporterin nicht gelungen, bei der Bank 1 Saar ein Girokonto einzurichten.

Weil sie ihren Job in Süddeutschland verloren hatte, wollte eine 32-jährige Saarländerin, die anonym bleiben will, in ihre Heimat zurückziehen. Um hier ihr Arbeitslosengeld künftig auf ein Girokonto überwiesen zu bekommen, sei in eine Filiale der Bank 1 Saar gegangen, um ein Konto zu eröffnen. Da sie noch keine Wohnung in Saarbrücken gefunden hatte, habe ihr das Jobcenter eine Meldeadresse zur Verfügung gestellt, berichtet die SZ-Leser-Reporterin.

Doch das habe der Bank nicht genügt. Obwohl sie Nachweise über ein geregeltes Einkommen, ihren Ausweis und weitere Papiere vorlegt habe, sei sie abgewiesen worden. Selbst in Gegenwart des Geschäftsführers einer Riegelsberger Sozial-Firma sei niemand in der Bank bereit gewesen, ihr die Gründe zu nennen, warum sie kein Girokonto erhalte, beklagt die SZ-Leser-Reporterin.

Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken erklärt, dass es grundsätzlich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gebe, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzustellen. Zudem beschloss das EU-Parlament 2014 für alle Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto. Die EU-Richtlinie soll nach ihrer Umsetzung auch Menschen ohne festen Wohnsitz ermöglichen, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen.

Die Bank 1 Saar bedauere sehr, dass sie der Frau kein Konto habe eröffnen können, sagt deren Sprecher Herbert Herget. Jedoch sei man verpflichtet gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu handeln. Die Vorschriften, die zur Vermeidung von Terrorismus-Finanzierung, Geldwäsche und Steuerbetrug dienen sollen, würden besagen, das zur Kontoeröffnung eine aktuelle Anschrift des Kunden nachgewiesen werden müsse. Die von der SZ-Leserin vorgelegte Meldebescheinigung entspreche aber nicht ihrem tatsächlichen regelmäßigem Aufenthaltsort, erklärt Herget.

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