Verfrühter Verkauf von Feuerwerk hat rechtliche Folgen

Saarbrücken · 2014 durfte das Silvesterfeuerwerk erst ab dem 29. Dezember verkauft werden, hat Stefanie Kuntz aus Saarbrücken aus unserer Zeitung erfahren. Umso mehr habe sie sich darüber gewundert, dass in einigen Geschäften der Landeshauptstadt bereits ab 27. Dezember Böller, Raketen und Co. angeboten worden seien, berichtet die SZ-Leser-Reporterin.

"Und das zum Teil wohl nicht nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, an Personen ab 18 Jahren, sondern auch an Jugendliche." Die Filialleiter der Geschäfte müssten doch mit rechtlichen Folgen rechnen. Da Jugendliche die Feuerwerkskörper mitten in der Innenstadt gezündet hätten, wollte Kuntz ihre Beobachtungen bei der Polizei melden. Doch die Beamten hätten sie an das Ordnungsamt verwiesen - und das sei zur Jahreswende nicht besetzt gewesen, so die SZ-Leserin. Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (LUA), erklärt dagegen, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die zuständige Kontrollbehörde sei. Bürger könnten dieser ihre Beobachtungen mitteilen.

Im Dezember habe es etwa eine Kontrolle zur Aufbewahrung des Silvester-Feuerwerkes gegeben: "Es wurden insgesamt 33 Geschäfte aufgesucht. In 18 Betrieben wurden Mängel gefunden", sagt Schorr. Dazu gehörten unter anderem fehlende Rauchverbots-Schilder und Feuerlöscher. In einem Fall sei die Höchstmenge zirka um das dreifache überschritten worden. "Das Sprengstoffrecht sieht eine strenge Ahndung für Verstöße vor, da der falsche Umgang mit Feuerwerk immer auch eine Gefahr für Dritte bedeuten kann", erklärt Schorr. So seien für einen zu frühen Verkauf Bußgelder bis zu 10 000 Euro möglich. Deren Höhe richte sich unter anderem danach, ob der Betrieb bereits mehrmals aufgefallen sei.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporterin Stefanie Kuntz aus Saarbrücken . Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

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