Weniger Windkraft aus dem Fröhner Wald

Riegelsberg · Eigentlich will die RAG Montan-Wind drei Windkrafträder im Windkraft-Vorranggebiet im Fröhner Wald bauen. Doch eines dieser Windräder wurde nun vom Umweltministerium aus ökologischen Gründen gekippt – weil es in einem Altholzbestand stehen würde. Das Ministerium sieht die Chancen eher gering, dass an anderer Stelle Platz für ein drittes Windrad sein könnte.

Von den drei durch die RAG Montan-Wind im Bereich Fröhner Wald geplanten Windkraftanlagen gilt neuerdings eine, von Seiten des Umweltministeriums, als nicht genehmigungsfähig. Was ist der Grund dafür? Sabine Schorr, Pressesprecherin des Ministeriums, schildert, dass der geplante Standort in einem Altholzbestand liegt, "der aus ökologischen Gründen als Ausschlussfläche gilt", also nicht bebaut werden darf.

Und wie ist es um die beiden anderen Standorte - einer davon zum Teil auf Heusweiler Bann - bestellt? Sabine Schorr: "Da die Prüfungen aller Belange - zum Beispiel auch der artenschutzrechtlichen Belange - im noch laufenden Verfahren nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber gemacht werden, ob die beiden im Verfahren beantragten Anlagen genehmigungsfähig sind."

Umgekehrt wäre es zwar grundsätzlich möglich, dass die RAG einen anderen Standort innerhalb des Vorranggebietes sucht und dazu ein neues Verfahren beantragt - dass sie also wieder auf drei Windkraft-Standorte kommt. Doch faktisch sieht das Ministerium die Chancen dafür als eher gering an: "Im konkreten Fall dürfte dies wenig wahrscheinlich sein, da die Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan dafür zu gering sein wird", sagt die Pressesprecherin.

Bisher hatte es im Umweltministerium ja keine Bedenken zu drei Windrädern im Fröhner Wald gegeben, warum jetzt?

Erst im Rahmen des so genannten Bundes-Immissionsschutz-Genehmigungsverfahrens (BimSchG) werden die Belange geprüft, die zur Genehmigung oder Ablehnung des Zulassungsantrages führen. Für die Windkraftanlagen im Fröhner Wald sei der entsprechende Genehmigungsantrag durch den Betreiber erst im Mai beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht worden. Die Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange" (die Einspruch gegen eine Genehmigung erheben können) wurde dann im Juli eingeleitet. "Die Forstbehörde im Ministerium hat erst im Rahmen dieser Beteiligung ihr ablehnendes Votum im Hinblick auf den Altholzbestand erstellt", so das Ministerium - sprich: Das Kippen des dritten Standortes ist von der Forstabteilung des Ministeriums ausgegangen.

Die Forstbehörde habe aber schon im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Regionalverband darauf hingewiesen, dass ein Standort in Alt-und Totholzbeständen zu vermeiden sei. "Warum der Antragsteller diesen frühzeitigen Hinweis nicht beachtet hat, ist fraglich", so die Stellungnahme des Ministeriums, und: "Nach unserer Kenntnis war im Rahmen der Erstellung der Unterlagen die genaue Verortung des Standortes nicht abschließend definiert, zumal sich erst im letzten Jahr durch das Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan ein verringerter Flächenzuschnitt der Konzentrationszone ergeben hat. Ein Verschieben des Standortes in einen benachbarten, ökologisch weniger kritischen Standort war dadurch wahrscheinlich nicht mehr möglich."

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