Umweltministerium kündigt Pachtvertrag Aus für den Windpark im Fröhner Wald

Heusweiler/Riegelsberg · Das saarländische Umweltministerium hat über den Saarforst den Pachtvertrag mit dem Windkraft-Investor RAG gekündigt.

 Bei Waldkirch in Baden-Württemberg erheben sich Windräder aus dem Wald. Ein Anblick, den es im Fröhner Wald bei  Holz nun aller Voraussicht nach nicht geben wird. Das Umweltministerium hat den Saarforst angewiesen, den Pachtvertrag mit dem Investor zu kündigen.

Bei Waldkirch in Baden-Württemberg erheben sich Windräder aus dem Wald. Ein Anblick, den es im Fröhner Wald bei  Holz nun aller Voraussicht nach nicht geben wird. Das Umweltministerium hat den Saarforst angewiesen, den Pachtvertrag mit dem Investor zu kündigen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Pressemitteilung Nr. 062 des saarländischen Umweltministeriums hat es in sich: „Keine Windräder im Fröhner Wald – Jost: Nach Kündigung des Pachtvertrags kein Anlagenbau mehr auf Staatsforstfläche möglich“ – so ist sie überschrieben.

Damit dürfte das Projekt, Windräder im Fröhner Wald zu bauen, erledigt sein, nachdem es zuletzt ohnehin nur noch um zwei Windkraftanlagen gegangen war: Bereits im Oktober vorigen Jahres war eine der drei von der RAG-Montan-Immobilien geplanten Anlagen durch das Umweltministerium als nicht mehr genehmigungsfähig eingestuft worden, da es im Bereich von Alt- und Totholzbeständen liege, die durch den Bau zerstört würden.

In der aktuellen Pressemitteilung zum Aus für das Windkraftgebiet in der Fröhn heißt es, Umweltminister Reinhold Jost habe den Landtagsabgeordneten Reiner Zimmer (SPD, auch Ortsvorsteher von Wahlschied) wie folgt informiert: „Der Saarforst Landesbetrieb hat auf mein Betreiben hin seinen Pachtvertrag mit der RAG Montan Immobilien GmbH im Bereich der Windkonzentrationszone Fröhner Wald gekündigt. Das heißt, dass auf Staatsforstflächen in diesem Bereich keine neuen Windanlagen mehr errichtet werden können.“

Die Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf die Staatsforstfläche, das heißt: theoretisch wäre noch ein Windrad auf dem Teil der Fläche, die nicht zum Staatsforst gehört, denkbar. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ein einzelnes Windrad als nicht rentabel gilt. Es handelt sich bei dem „Nicht-Staatsforst“ um RAG-, aber auch um Heusweiler Gebiet. Der Heusweiler Gemeinderat hat sich inzwischen mehrheitlich de facto zu einem Gegner des Fröhner Windkraft-Projektes gewandelt, was es für einen Investor nicht gerade einfacher machen würde.

In der Mitteilung des Umweltministeriums heißt es weiter: Bereits Ende vorigen Jahres habe die RAG MontanWIND Planungs/Verwaltungs GmbH ihren Antrag auf Genehmigung von drei Windenergieanlagen – davon zwei auf Staatsforstflächen – zurückgezogen, nachdem die Forstbehörde nach entsprechender Prüfung einen der Standorte – wegen des Alt- und Totholzes – nicht genehmigen wollte. Und: „Probleme bestanden auch bei den Standorten der beiden anderen Anlagen, sodass die MontanWIND die Entscheidung traf, ihren Antrag zurückzuziehen, bevor die Genehmigungsbehörden den Antrag hätten ablehnen müssen. Jedoch hatte der Betreiber sich vorbehalten, zu gegebener Zeit einen neuen Antrag mit einer anderen Standortwahl im Bereich der Vertragsflächen für die Anlagen stellen zu wollen. Das wird jetzt, nach der Kündigung, auf Staatswaldflächen nicht mehr möglich sein.“

Einen Zusammenhang gibt es auch mit der jüngsten Landtagswahl: „Im Koalitionsvertrag wurde zwischen beiden Regierungsparteien vereinbart, dass auf historisch alten Waldstandorten nur noch dann eine Zulassung von Windanlagen im Staatswald möglich sein soll, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt.“

Umweltminister Jost hatte zudem bereits Anfang des Jahres entschieden, „dass der Saarforst-Landesbetrieb über die bereits verpachteten Flächen hinaus zukünftig keine weiteren Flächen im Staatsforst mehr für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen wird.“

Auch weitere Vertrags-Kündigungen sind möglich: Umweltminister Jost erklärte, sollte – wie beim Fröhner Wald – die Kündigung von laufenden Pachtverträgen möglich sein, dann werde der Saarforst dies künftig auch tun, „wenn es sich bei dem Standort um einen historisch alten Waldstandort handelt und die Voraussetzungen für eine Ausnahmezulassung für Windanlagen nicht gegeben sind.“ „Alter Staatswald“ gehe „vor Wind“, die Hürden, um Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, seien hoch angesetzt.

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